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ZPO § 377 Zeugenladung (Law)
(1) Die Ladung der Zeugen ist von der Geschäftsstelle unter Bezugnahme auf den Beweisbeschluss auszufertigen und von Amts wegen mitzuteilen. Sie wird, sofern nicht das Gericht die Zustellung anordnet,...
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RVO (XXXX) §§ 377 bis 379 (weggefallen) (Law)
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HGB § 377 (Law)
(1) Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, so hat der Käufer die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch den Verkäufer, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgange tunlich ist, zu ...
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FamFG § 377 Örtliche Zuständigkeit (Law)
...§ 2 Abs. 1 ist nicht anzuwenden.
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BGB § 377 Unpfändbarkeit des Rücknahmerechts (Law)
(1) Das Recht zur Rücknahme ist der Pfändung nicht unterworfen. (2) Wird über das Vermögen des Schuldners das Insolvenzverfahren eröffnet, so kann während des Insolvenzverfahrens das Recht z...
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AO 1977 § 377 Steuerordnungswidrigkeiten (Law)
(1) Steuerordnungswidrigkeiten (Zollordnungswidrigkeiten) sind Zuwiderhandlungen, die nach den Steuergesetzen mit Geldbuße geahndet werden können. (2) Für Steuerordnungswidrigkeiten gelten d...
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StPO § 377 Beteiligung der Staatsanwaltschaft; Übernahme der Verfolgung (Law)
(1) Im Privatklageverfahren ist der Staatsanwalt zu einer Mitwirkung nicht verpflichtet. Das Gericht legt ihm die Akten vor, wenn es die Übernahme der Verfolgung durch ihn für geboten hält. ...
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SGB 3 § 377 Berufung und Abberufung der Mitglieder (Law)
...§ 378 entsprechend. Ein stellvertretendes Mitglied ist abzuberufen, wenn die benennende Gruppe dies beantragt.
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SGB 3 § 77 Sonstige Förderungsvoraussetzungen (Law)
...§§ 75 und 76 sind nur förderungsfähig, wenn sie nach Aus- und Fortbildung sowie Berufserfahrung der Leitung und der Lehr- und Fachkräfte, nach Gestaltung des Lehrplans, nach Unterrichtsmethode und Güt...
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Ablehnung einstweilige Anordnung vom Bundesverfassungsgericht (2. Senat 1. Kammer) - 2 BvR 1333/17 (Urteil)
...§ 27 Abs. 1 Satz 2 Gesetz über die juristische Ausbildung (Juristenausbildungsgesetz - JAG) in Verbindung mit § 45 Satz 1 HBG gegeben. Der Wille des Gesetzgebers, dass gerade auch § 45 HBG für Rechtsr...