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BImSchV 1 2010 § 3 Brennstoffe (Law)
(1) In Feuerungsanlagen nach § 1 dürfen nur die folgenden Brennstoffe eingesetzt werden:
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BImSchV 1 2010 Anlage 3 (zu § 2 Nummer 11, § 6) (Law)
I 2010, 54) 1.
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BImSchV 1 2010 Anlage 4 (zu § 3 Absatz 5 Nummer 2, § 4 Absatz 3, 5 und 7, § 26 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2, Absatz 6) (Law)
2010, 55 - 56) 1.
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BImSchV 1 2010 § 1 Anwendungsbereich (Law)
(1) Diese Verordnung gilt für die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb von Feuerungsanlagen
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BImSchV 1 2010 Anlage 1 (zu § 12) (Law)
I 2010, 50) 1.
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BImSchV 1 2010 Eingangsformel (Law)
Auf Grund des § 23 Absatz 1 in Verbindung mit § 48b sowie des § 59 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
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BImSchV 1 2010 Inhaltsübersicht (Law)
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BImSchV 1 2010 Schlussformel (Law)
...at hat zugestimmt.
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BImSchV 1 2010 § 2 Begriffsbestimmungen (Law)
In dieser Verordnung gelten die folgenden Begriffsbestimmungen: 1.
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BImSchV 1 2010 § 9 Gasfeuerungsanlagen (Law)
(1) Für Feuerungsanlagen, die regelmäßig mit Gasen der öffentlichen Gasversorgung und während höchstens
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BImSchV 1 2010 § 12 Messöffnung (Law)
sind, hat eine Messöffnung herzustellen oder herstellen zu lassen, die den Anforderungen nach Anlage 1
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BImSchV 1 2010 § 13 Messeinrichtungen (Law)
(1) Messungen zur Feststellung der Emissionen und der Abgasverluste müssen unter Einsatz von Messverfahren
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BImSchV 1 2010 § 17 Eigenüberwachung (Law)
(1) Die Aufgaben der Schornsteinfegerinnen und der Schornsteinfeger und der Bezirksschornsteinfegermeister
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BImSchV 1 2010 § 24 Ordnungswidrigkeiten (Law)
entgegen § 3 Absatz 1 andere als die dort aufgeführten Brennstoffe einsetzt,
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BImSchV 1 2010 § 4 Allgemeine Anforderungen (Law)
Sie dürfen nur mit Brennstoffen nach § 3 Absatz 1 betrieben werden, für deren Einsatz sie nach Angaben
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BImSchV 1 2010 § 6 Allgemeine Anforderungen (Law)
Bescheinigung des Herstellers belegt wird, dass der unter Prüfbedingungen nach dem Verfahren der Anlage 3
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BImSchV 1 2010 § 15 Wiederkehrende Überwachung (Law)
(1) Der Betreiber einer Feuerungsanlage für den Einsatz der in § 3 Absatz 1 Nummer 1 bis 8 und 13 genannten
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BImSchV 1 2010 § 21 Weitergehende Anforderungen (Law)
...auf Grund der §§ 24 und 25 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes andere oder weiter gehende Anordnungen zu treffen, bleibt unberührt.
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BImSchV 1 2010 § 28 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)
...anlagen in der Fassung der Bekanntmachung vom. 14. März 1997 (BGBl I S. 490), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 14. August 2003 (BGBl I 1614) geändert worden ist, außer Kraft.
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BImSchV 1 2010 § 27 Übergangsregelung für Schornsteinfegerarbeiten nach dem 1. Januar 2013 (Law)
An die Stelle der Bezirksschornsteinfegermeister treten ab dem 1.
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BImSchV 1 2010 § 7 Ölfeuerungsanlagen mit Verdampfungsbrenner (Law)
Ölfeuerungsanlagen mit Verdampfungsbrenner sind so zu errichten und zu betreiben, dass 1.
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BImSchV 1 2010 § 8 Ölfeuerungsanlagen mit Zerstäubungsbrenner (Law)
der Anlage 2 Nummer 3.2 ermittelte Schwärzung durch die staubförmigen Emissionen im Abgas die Rußzahl 1
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BImSchV 1 2010 § 10 Begrenzung der Abgasverluste (Law)
(1) Bei Öl- und Gasfeuerungsanlagen dürfen die nach dem Verfahren der Anlage 2 Nummer 3.4
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BImSchV 1 2010 § 16 Zusammenstellung der Messergebnisse (Law)
...ach den §§ 14 und 15 kalenderjährlich nach näherer Weisung der Innung für das Schornsteinfegerhandwerk dem zuständigen Landesinnungsverband. Die Landesinnungsverbände für das Schornsteinfegerhandwerk ...
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BImSchV 1 2010 § 19 Ableitbedingungen für Abgase (Law)
(1) Die Austrittsöffnung von Schornsteinen bei Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe, die
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BImSchV 1 2010 § 20 Anzeige und Nachweise (Law)
(1) Der Betreiber einer Feuerungsanlage nach § 11 hat diese der zuständigen Behörde spätestens einen
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BImSchV 1 2010 § 22 Zulassung von Ausnahmen (Law)
Die zuständige Behörde kann auf Antrag Ausnahmen von den Anforderungen der §§ 3 bis 11, 19, 25 und 26
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BImSchV 1 2010 § 23 Zugänglichkeit der Normen (Law)
Das in § 3 Absatz 1 Nummer 5a genannte Zertifizierungsprogramm für Holzpellets kann bei DIN CERTCO, Gesellschaft
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BImSchV 1 2010 § 14 Überwachung neuer und wesentlich geänderter Feuerungsanlagen (Law)
(1) Der Betreiber einer ab dem 22.
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BImSchV 1 2010 § 26 Übergangsregelung für Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe (Law)
durch eine Messung unter entsprechender Anwendung der Bestimmungen der Anlage 4 Nummer 3 durch eine Schornsteinfegerin
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BImSchV 1 2010 § 25 Übergangsregelung für Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe, ausgenommen Einzelraumfeuerungsanlagen (Law)
bei den Brennstoffen nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 bis 3a auf einen Volumengehalt an Sauerstoff im Abgas
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BImSchV 1 2010 § 5 Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung von 4 Kilowatt oder mehr (Law)
Abweichend von Satz 1 gelten bei Feuerungsanlagen, in denen ausschließlich Brennstoffe nach § 3 Absatz
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BImSchV 1 2010 § 11 Öl- und Gasfeuerungen mit einer Feuerungswärmeleistung von 10 Megawatt bis 20 Megawatt (Law)
(1) Einzelfeuerungsanlagen für flüssige Brennstoffe nach § 3 Absatz 1 Nummer 9 mit einer
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BImSchV 1 2010 Anlage 2 (zu § 5 Absatz 1, §§ 7, 8, 10, 14 Absatz 4, § 15 Absatz 5, § 25 Absatz 2) (Law)
2010, 51 - 53) 1.
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BImSchV 1 2010 § 18 Überwachung von Öl- und Gasfeuerungen mit einer Feuerungswärmeleistung von 10 Megawatt bis 20 Megawatt (Law)
(1) Der Betreiber einer ab dem 22.