-
MitbestGWO 1 2002 § 94 Übergangsregelung (Law)
...1. Dezember 2015 abgeschlossen sind, ist die Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz vom 27. Mai 2002 (BGBl. I S. 1682), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 10. Oktober 2005 (BGBl. I S. 2927) ge...
-
SprengV 1 § 19 (Law)
...17 und 18 sowie § 18b Nummer 1 und 2 Ausnahmen bewilligen, soweit der mit diesen Vorschriften bezweckte Schutz von Leben, Gesundheit oder Sachgütern Beschäftigter oder Dritter in anderer Weise gewährl...
-
ÜblG 1 § 19 (Law)
...1. April 1950 von den Ländern entnommen sind, sind auf den zum 31. März 1950 festzustellenden Reingewinn anzurechnen. Soweit sie den Reingewinn übersteigen, sind sie unmittelbar nach Abschluß der Zwis...
-
GBO § 94 (Law)
...1) Das Grundbuchamt kann von Amts wegen Ermittlungen darüber anstellen, ob das Eigentum oder ein eingetragenes Recht dem als Berechtigten Eingetragenen oder einem anderen zusteht, und die hierzu geeig...
-
FGO § 94 (Law)
...159 bis 165 der Zivilprozessordnung entsprechend.
-
EnergieStV § 94 Steuerentlastung für Biokraftstoffe (Law)
...1. März 2011 (BGBl. I S. 282) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung dienen. Bei der Berechnung der Steuerentlastung je Entlastungsabschnitt für die in § 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder Nr....
-
ZPO § 94 Kosten bei übergegangenem Anspruch (Law)
Macht der Kläger einen auf ihn übergangenen Anspruch geltend, ohne dass er vor der Erhebung der Klage dem Beklagten den Übergang mitgeteilt und auf Verlangen nachgewiesen hat, so fallen ihm die Prozes...
-
WG Art 94 (Law)
Die Fristen für die Ausübung der Rückgriffsrechte werden für alle Wechselverpflichteten durch das Recht des Ortes bestimmt, an dem der Wechsel ausgestellt worden ist.
-
BVerfGG § 94 (Law)
(1) Das Bundesverfassungsgericht gibt dem Verfassungsorgan des Bundes oder des Landes, dessen Handlung oder Unterlassung in der Verfassungsbeschwerde beanstandet wird, Gelegenheit, sich binnen einer z...
-
LuftFzgG § 94 (Law)
...1) Die Eintragung des Ersatzteillagers kann von Amts wegen gelöscht werden, wenn alle anderen Eintragungen in dem Registerblatt gelöscht sind. (2) Wird die Eintragung des Ersatzteillagers ge...
-
SGG § 94 (Law)
Durch die Erhebung der Klage wird die Streitsache rechtshängig. In Verfahren nach dem Siebzehnten Titel des Gerichtsverfassungsgesetzes wegen eines überlangen Gerichtsverfahrens wird die Streitsache e...
-
BEGDV 1 § 19 Anzeigepflicht (Law)
...1. Juli 1967 von mehr als 150 Deutsche Mark monatlich, ab 1. Januar 1971 ...
-
SGB 1 § 19 Leistungen der Arbeitsförderung (Law)
...1) Nach dem Recht der Arbeitsförderung können in Anspruch genommen werden: 1. Berufsberatung und Arbeitsmarktberatung, ...
-
Grundgesetz Artikel 94 (Law)
Das Bundesverfassungsgericht besteht aus Bundesrichtern und anderen Mitgliedern. Die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichtes werden je zur Hälfte vom Bundestage und vom Bundesrate gewählt. Sie dürf...
-
SchKiSpVDBest 1 § 9 (Law)
(1) Zur Organisation und Durchführung der Trinkmilchversorgung haben die Betriebe des volkseigenen Einzelhandels und die Konsumgenossenschaften mit den Molkereien und den örtlichen Räten Versorgungsve...
-
ALG § 94 Grundsatz (Law)
...1. Januar 1995 gelten 1. Altersgelder als Altersrenten vom 65. Lebensjahr an, 2. ...
-
FlurbG § 94 (Law)
...1) Nachträgliche Änderungen des Zusammenlegungsgebietes bedürfen der Zustimmung des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft. (2) Die Einstellung des Verfahrens kann nach Anhörung des Vorstande...
-
GVG § 94 (Law)
Ist bei einem Landgericht eine Kammer für Handelssachen gebildet, so tritt für Handelssachen diese Kammer an die Stelle der Zivilkammern nach Maßgabe der folgenden Vorschriften.
-
PatG § 94 (Law)
...1) Die Endentscheidungen des Patentgerichts werden, wenn eine mündliche Verhandlung stattgefunden hat, in dem Termin, in dem die mündliche Verhandlung geschlossen wird, oder in einem sofort anzuberaum...
-
StRSaarEG § 94 Lastenausgleichsansprüche (Law)
Ansprüche auf Leistungen aus einer saarländischen Einrichtung, die dem im § 68 Ziff. 4a des Bewertungsgesetzes genannten Lastenausgleich entspricht, gehören nicht zum sonstigen Vermögen.