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IndElAusbV 2007 § 18 Teil 2 der Abschlussprüfung (Law)
...18 Stunden einen betrieblichen Auftrag durchführen und mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren sowie darüber ein Fachgespräch von höchstens 30 Minuten führen; das Fachgespräch wird auf der Grundl...
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IndElAusbV 2007 Eingangsformel (Law)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 in Verbindung mit § 5 des Berufsbildungsgesetzes vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931), von denen § 4 Abs. 1 durch Artikel 232 Nr. 1 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I ...
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IndElAusbV 2007 § 22 Teil 2 der Abschlussprüfung (Law)
(1) Teil 2 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage 1 und der Anlage 5 aufgeführten Qualifikationen sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff, soweit er für die Be...
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IndElAusbV 2007 § 23 Ausbildungsberufsbild (Law)
(1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Qualifikationen: 1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, ...
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IndElAusbV 2007 Anlage 3 (zu § 12) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2007, 1706 - 1717) Teil A: Sachliche Gliederung der berufsspezifischen Fachqualifikationen ...
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IndElAusbV 2007 Anlage 4 (zu § 16) (Law)
...18 - 1728) Teil A: Sachliche Gliederung der berufsspezifischen Fachqualifikationen ...
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IndElAusbV 2007 Anlage 6 (zu § 24) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2007, 1740 - 1749) Teil A: Sachliche Gliederung der berufsspezifischen Fachqualifikationen ...
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IndElAusbV 2007 § 6 Abschlussprüfung (Law)
Die Abschlussprüfung besteht aus den beiden zeitlich auseinanderfallenden Teilen 1 und 2. Durch die Abschlussprüfung ist festzustellen, ob der Prüfling die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat. ...
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IndElAusbV 2007 § 7 Ausbildungsberufsbild (Law)
(1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Qualifikationen: 1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, ...
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IndElAusbV 2007 § 8 Ausbildungsrahmenplan (Law)
Die in § 7 Abs. 1 genannten Qualifikationen (Ausbildungsberufsbild) sollen nach der in Anlage 1 und Anlage 2 enthaltenen Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung (Ausbil...
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IndElAusbV 2007 § 17 Teil 1 der Abschlussprüfung (Law)
(1) Teil 1 der Abschlussprüfung soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. (2) Teil 1 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage 4 für das erste Ausbildungsj...
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IndElAusbV 2007 § 19 Ausbildungsberufsbild (Law)
(1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Qualifikationen: 1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, ...
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IndElAusbV 2007 § 32 Übergangsregelung (Law)
Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen, sind die bisherigen Vorschriften weiter anzuwenden, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren die Anwendung der...
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IndElAusbV 2007 § 33 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)
Diese Verordnung tritt am 1. August 2007 in Kraft.
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IndElAusbV 2007 § 3 Struktur und Zielsetzung der Berufsausbildung (Law)
...18, 21 und 22 sowie 25 und 26 nachzuweisen. (2) Die gemeinsamen Kernqualifikationen nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 bis 11, § 11 Abs. 1 Nr. 1 bis 11, § 15 Abs. 1 Nr. 1 bis 11, § 19 Abs. 1 Nr. 1 bis 11...
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IndElAusbV 2007 § 5 Schriftlicher Ausbildungsnachweis (Law)
Die Auszubildenden haben einen schriftlichen Ausbildungsnachweis zu führen. Ihnen ist Gelegenheit zu geben, den schriftlichen Ausbildungsnachweis während der Ausbildungszeit zu führen. Die Ausbildende...
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IndElAusbV 2007 § 11 Ausbildungsberufsbild (Law)
(1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Qualifikationen: 1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, ...
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IndElAusbV 2007 § 13 Teil 1 der Abschlussprüfung (Law)
(1) Teil 1 der Abschlussprüfung soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. (2) Teil 1 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage 3 für das erste Ausbildungsj...
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IndElAusbV 2007 § 14 Teil 2 der Abschlussprüfung (Law)
...18 Stunden einen betrieblichen Auftrag durchführen und mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren sowie darüber ein Fachgespräch von höchstens 30 Minuten führen; das Fachgespräch wird auf der Grundl...
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IndElAusbV 2007 § 15 Ausbildungsberufsbild (Law)
(1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Qualifikationen: 1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, ...