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EuWO 1988 Anlage 19 (zu § 32 Abs. 4 Nr. 3) (Law)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2607; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) ...
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EuWO 1988 Anlage 12 (zu § 32 Abs. 1) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2003, 2587 - 2588 bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) ...
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EuWO 1988 § 12 Allgemeine Wahlbezirke (Law)
...lden in der Regel einen Wahlbezirk. Größere Gemeinden werden in mehrere Wahlbezirke eingeteilt. Die Gemeindebehörde bestimmt, welche Wahlbezirke zu bilden sind. (2) Die Wahlbezirke sollen na...
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EuWO 1988 § 19 Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis, über die Erteilung von Wahlscheinen und über die Bedingungen und Einzelheiten für die Ausübung des Wahlrechts von Unionsbürgern (Law)
(1) Die Gemeindebehörde macht spätestens am 24. Tage vor der Wahl nach dem Muster der Anlage 5 öffentlich bekannt, 1. von wem, z...
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EuWO 1988 Anlage 6 (zu § 19 Abs. 2) (Law)
...ld nach dieser Bekanntmachung abgesandt werden. 20. Tag vor der Wahl Eine...
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EuWO 1988 Anlage 6A (zu § 19 Abs. 3) (Law)
...1979 bis 1994) in ein Wählverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden, müssen Sie für eine Teilnahme an der Wahl einen erneuten Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stel...
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EuWO 1988 Anlage 5 (zu § 19 Abs. 1) (Law)
...lderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierte...