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HGB § 424 Verlustvermutung (Law)
(1) Der Anspruchsberechtigte kann das Gut als verloren betrachten, wenn es weder innerhalb der Lieferfrist noch innerhalb eines weiteren Zeitraums abgeliefert wird, der der Lieferfrist entspricht, min...
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BGB § 424 Wirkung des Gläubigerverzugs (Law)
Der Verzug des Gläubigers gegenüber einem Gesamtschuldner wirkt auch für die übrigen Schuldner.
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FamFG § 424 Aussetzung des Vollzugs (Law)
(1) Das Gericht kann die Vollziehung der Freiheitsentziehung aussetzen. Es hat die Verwaltungsbehörde und den Leiter der Einrichtung vorher anzuhören. Für Aussetzungen bis zu einer Woche bedarf es kei...
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StPO § 424 Einziehungsbeteiligte am Strafverfahren (Law)
(1) Richtet sich die Einziehung gegen eine Person, die nicht Beschuldigter ist, so wird sie auf Anordnung des Gerichts am Strafverfahren beteiligt, soweit dieses die Einziehung betrifft (Einziehungsbe...
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SGB 3 § 424 (Law)
(weggefallen)
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BRGO 1966 Inhaltsübersicht (Law)
...IV. Das Verfahren in den Ausschüssen ...
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ZustAOBeih IV. (Law)
Die nach dieser Anordnung zuständigen Stellen führen den im Rahmen der Aufgabenübertragung erforderlich werdenden Schriftwechsel mit den obersten Dienstbehörden (§ 49 des Beamtenversorgungsgesetzes un...
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BRGO 1966 § 45g (Law)
An den Verhandlungen der Europakammer können auch Mitglieder und Beauftragte der Bundesregierung und Beauftragte der Landesregierungen teilnehmen; andere Personen nur, soweit der Vorsitzende dies zulä...
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ZPO § 424 Antrag bei Vorlegung durch Gegner (Law)
Der Antrag soll enthalten: 1. die Bezeichnung der Urkunde; 2. ...
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BRGO 1966 § 3 Geschäftsjahr (Law)
Das Geschäftsjahr des Bundesrates beginnt am 1. November eines jeden Jahres und endet am 31. Oktober des folgenden Jahres.
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BRGO 1966 § 6 Stellung des Präsidenten (Law)
(1) Der Präsident vertritt die Bundesrepublik Deutschland in allen Angelegenheiten des Bundesrates. Er ist oberste Dienstbehörde für die Beamten des Bundesrates. (2) Beamte des höheren Diens...
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BRGO 1966 § 13 Vertreter des Bundesrates in anderen Organen (Law)
...ivaten Rechts, von Beiräten einer Dienststelle der Bundesregierung, von Verwaltungsräten oder ähnlichen Einrichtungen, so können der Bundesrat oder seine Ausschüsse verlangen, daß diese Mitglieder übe...
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BRGO 1966 § 17 Ausschluß der Öffentlichkeit (Law)
(1) Über den Ausschluß der Öffentlichkeit für einen Beratungsgegenstand wird in nichtöffentlicher Sitzung beraten und beschlossen. Die Wiederherstellung der Öffentlichkeit ist bekanntzugeben. ...
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BRGO 1966 § 20 Leitung der Sitzung (Law)
(1) Der Präsident leitet die Sitzungen des Bundesrates. (2) Sind Präsident und Vizepräsidenten gleichzeitig verhindert, eine Sitzung zu leiten, so übernimmt der dem Lebensalter nach älteste ...
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BRGO 1966 § 28 Beschlußfähigkeit (Law)
(1) Der Bundesrat ist beschlußfähig, wenn die Mehrheit seiner Stimmen vertreten ist. (2) Bei Beschlußunfähigkeit hat der Präsident die Sitzung aufzuheben und den Zeitpunkt der nächsten Sitzu...
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BRGO 1966 § 44 Sitzungsniederschrift (Law)
(1) Über jede Sitzung eines Ausschusses fertigt der Sekretär eine Niederschrift. Diese muß mindestens die Namen der Teilnehmer, die Anträge, das Ergebnis der Beratungen und bei Beschlüssen das Stimmve...
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BRGO 1966 § 45 Mitteilung der Empfehlungen der Ausschüsse (Law)
Der Sekretär des federführenden Ausschusses stellt die Empfehlungen der Ausschüsse zu jeder Vorlage zusammen und leitet sie den Vertretungen der Länder zu.
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BRGO 1966 § 45c Vorsitzende der Europakammer (Law)
(1) Der Bundesrat wählt ohne Aussprache den Vorsitzenden, den ersten und den zweiten stellvertretenden Vorsitzenden der Europakammer für ein Jahr aus der Mitte der Mitglieder der Europakammer. ...
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BRGO 1966 § 9 Ständiger Beirat (Law)
(1) Beim Präsidium besteht ein Ständiger Beirat. Ihm gehören die Bevollmächtigten der Länder an. Er tritt in der Regel einmal wöchentlich zusammen. (2) Der Ständige Beirat berät und unterstü...
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BRGO 1966 § 11 Ausschüsse (Law)
(1) Der Bundesrat bildet ständige Ausschüsse. Er kann für besondere Angelegenheiten weitere Ausschüsse einsetzen. (2) Die Länder sind in jedem Ausschuß durch ein Mitglied des Bundesrates, ei...