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PEhrlInstKostV 1996 § 2b (Law)
...von Arzneimitteln für neuartige Therapien nach § 4b Absatz 3 des Arzneimittelgesetzes wird eine Gebühr von 4 250 bis 17 000 Euro erhoben. (2) Hat die Genehmigung einen außergewöhnlich hohen ...
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PEhrlInstKostV 1996 § 8 (Law)
...vorigen Stand gemäß § 32 des Verwaltungs- verfahrensgesetzes ...
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PEhrlInstKostV 1996 § 12 (Law)
...Verordnung (EG) Nr. 1234/2008, die vor dem 13. Oktober 2017 beantragt wurden oder mit deren Bearbeitung vor diesem Tag begonnen wurde, die aber noch nicht vollständig erbracht wurden, ist die Kostenve...
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PEhrlInstKostV 1996 § 2 (Law)
...virusinaktivierten Plasmen 16 360 Euro, d) nicht virusinaktivierten Erythrozytenk...
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PEhrlInstKostV 1996 § 3 (Law)
...Verwaltungsverfahrensgesetzes oder nach § 21a Absatz 5, § 28 oder § 30 Absatz 2a des Arzneimittelgesetzes nach Erteilung der Zulassung nach § 21 des Arzneimittelgesetzes oder im Rahmen der Genehmigung...
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PEhrlInstKostV 1996 § 6 (Law)
...viduell zurechenbaren öffentlichen Leistung für den Gebührenschuldner sowie dessen wirtschaftliche Verhältnisse dies rechtfertigen.
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PEhrlInstKostV 1996 § 7 (Law)
...Viertel ermäßigt werden, wenn an dem Inverkehrbringen des Arzneimittels aufgrund des Anwendungsgebietes ein öffentliches Interesse besteht und der Antragsteller infolge der Seltenheit der Anwendungsfä...
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PEhrlInstKostV 1996 § 11 (Law)
Auslagen werden nach Maßgabe des § 23 Absatz 6 des Bundesgebührengesetzes erhoben.
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PEhrlInstKostV 1996 § 1 (Law)
...Verordnung. (2) Für die Ablehnung eines Antrags auf Vornahme einer individuell zurechenbaren öffentlichen Leistung sowie in den Fällen der Zurücknahme eines Antrags auf Vornahme einer indivi...
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PEhrlInstKostV 1996 § 2a (Law)
...verfahren erzeugt oder werden von einem Antragsteller mehrere Genehmigungsanträge gestellt und verringert sich deshalb der Bearbeitungsaufwand wesentlich, so beträgt die Gebühr jeweils 2 500 Euro. ...
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PEhrlInstKostV 1996 § 4 (Law)
...von Artikel 2 Nummer 2 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2008 der Kommission vom 24. November 2008 über die Prüfung von Änderungen der Zulassungen von Human- und Tierarzneimitteln (ABl. L 334 vom 12.12.200...
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PEhrlInstKostV 1996 § 4b (Law)
...Verbindung mit § 13 Absatz 6 der GCP-Verordnung wird eine Gebühr in Höhe von 1 000 Euro erhoben. (3) Für die Bewertung des aktualisierten Be...
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PEhrlInstKostV 1996 § 4c (Law)
...von genehmigungsbezogenen Angaben nach § 42 Absatz 3 des Arzneimittelgesetzes in Verbindung mit § 9 Absatz 5 der GCP-Verordnung oder zur Überprüfung der Sammlung und Auswertung von Arzneimittelrisiken...
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PEhrlInstKostV 1996 § 5 (Law)
...verringert sich dadurch der Prüfungsaufwand erheblich, so kann die vorgesehene Gebühr bis auf ein Viertel ermäßigt werden. (6) Für die Freistellung von der staatlichen Chargenprüfung nach § ...
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PEhrlInstKostV 1996 § 4a (Law)
...verfahren von klinischen Prüfungen mit demselben Prüfpräparat verwertet werden können, so kann die in Absatz 1 vorgesehene Gebühr bis auf ein Viertel ermäßigt werden. Gleiches gilt, wenn die Genehmigu...
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PEhrlInstKostV 1996 § 9 (Law)
...verordnung in der ab dem 24. Juli 2005 geltenden Fassung ist auch anzuwenden auf Fälle, in denen vor dem 24. Juli 2005 individuell zurechenbare öffentliche Leistungen im Sinne der §§ 4a und 4b vorgeno...
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PEhrlInstKostV 1996 § 10 (Law)
...Verordnung vorgesehenen Gebühr, b) als unzulässig zurückgewiesen, beträgt die Gebühr 200 Euro, ...