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Dokumenttyp
  •  Law (86)
Gesetzbuch
  •  LuftPersVDV 2 (86)
86 Dokumente sortiert nach Relevanz.
  • LuftPersVDV 2 § 2 Zweck der Ausbildung (Law)

    Die Ausbildung dient dem Zweck, dem Luftfahrtpersonal die aus Gründen der Sicherheit des Luftverkehrs und der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln....

  • LuftPersVDV 2 Eingangsformel (Law)

    I S. 550), der zuletzt durch Artikel 2 Nr. 2 des Gesetzes vom 19. April 2005 (BGBl.

  • LuftPersVDV 2 Inhaltsverzeichnis (Law)

    Zweck der Ausbildung 2

  • LuftPersVDV 2 § 1 Anwendungsbereich (Law)

    ...2 Abs. 1 Nr. 4 und 5 des Luftverkehrsgesetzes über die Lizenzierung und den Erwerb von Berechtigungen.

  • LuftPersVDV 2 § 4 Privatflugzeugführer (Law)

    (2) In der Flugausbildung sind die in Anlage 1B festgelegten Übungen durchzuführen.

  • LuftPersVDV 2 § 8 Segelflugzeugführer (Law)

    (2) In der Flugausbildung sind die in Anlage 5B festgelegten Übungen durchzuführen.

  • LuftPersVDV 2 § 10 Freiballonführer (Law)

    (2) In der praktischen Ausbildung sind die in Anlage 7B festgelegten Übungen durchzuführen

  • LuftPersVDV 2 § 11 Luftschiffführer (Law)

    (2) In der Flugausbildung sind die in Anlage 8B festgelegten Übungen durchzuführen.

  • LuftPersVDV 2 § 13 Kunstflugberechtigung (Law)

    (2) Der Bewerber um eine Kunstflugberechtigung hat in einer praktischen Prüfung gemäß Anlage

  • LuftPersVDV 2 § 14 Schleppberechtigung (Law)

    Die gemäß § 84 Abs. 2 und Abs. 3 LuftPersV vorgeschriebenen Flüge sind in Übereinstimmung mit der Anlage

  • LuftPersVDV 2 § 22 Inkrafttreten (Law)

    Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

  • LuftPersVDV 2 § 21 Unterschiedsschulung, Vertrautmachen (Law)

    (2) Soweit sich ein Flugzeug oder Reisemotorsegler hinsichtlich seiner Bauart, seines höchstzulässigen

  • LuftPersVDV 2 § 5 Klassenberechtigung für Reisemotorsegler (Law)

    (2) Der Bewerber hat in einer praktischen Prüfung gemäß Anlage 2B nachzuweisen, dass er die

  • LuftPersVDV 2 § 15 Wolkenflugberechtigung für Segelflugzeugführer (Law)

    (2) In der praktischen Prüfung hat der Bewerber gemäß Anlage 12B nachzuweisen, dass er die

  • LuftPersVDV 2 § 16 Streu- und Sprühberechtigung (Law)

    (2) In der Flugausbildung sind die festgelegten Übungen gemäß Anlage 13B durchzuführen.

  • LuftPersVDV 2 § 3 Täuschungsversuch, Rücktritt von der Prüfung (Law)

    (2) Tritt der Bewerber nach Beginn von der Prüfung zurück, gilt die Prüfung als nicht bestanden

  • LuftPersVDV 2 § 18 Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Segelflugzeugführern (Law)

    (2) In dem amtlich anerkannten Ausbildungslehrgang nach § 89 Abs. 1 Nr. 4 LuftPersV sind die

  • LuftPersVDV 2 § 19 Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Freiballonführern (Law)

    (2) In dem amtlich anerkannten Ausbildungslehrgang nach § 94 Abs. 1 Nr. 4 LuftPersV sind die

  • LuftPersVDV 2 § 20 Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Luftschiffführern (Law)

    (1) Die Auswahlprüfung nach § 95 Abs. 1 Nr. 3 LuftPersV besteht aus einer theoretischen Prüfung gemäß

  • LuftPersVDV 2 § 7 Erwerb der Privatpilotenlizenz (Flugzeuge) nach JAR-FCL 1 deutsch (Law)

    (2) In der Flugausbildung sind die in Anlage 4B festgelegten Übungen durchzuführen.

  • LuftPersVDV 2 § 9 Klassenberechtigung für Reisemotorsegler für Inhaber der Lizenz für Segelflugzeugführer (Law)

    (2) In der Flugausbildung sind die in Anlage 6B festgelegten Übungen durchzuführen.

  • LuftPersVDV 2 § 17 Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Privatflugzeugführern nach § 1 LuftPersV (Law)

    (2) In dem amtlich anerkannten Ausbildungslehrgang nach § 88a Abs. 1 Nr. 4 LuftPersV sind

  • LuftPersVDV 2 Anlage 10B Praktische Prüfung zum Erwerb der Kunstflugberechtigung (Law)

    Einweisung mit Angabe der Stundenzahl zu bescheinigen. 2.

  • LuftPersVDV 2 § 12 Flugtechniker auf Hubschraubern bei den Polizeien des Bundes und der Länder (Law)

    (2) In der theoretischen Ausbildung sind Kenntnisse gemäß Anlage 9A zu vermitteln.

  • LuftPersVDV 2 Anlage 1C Theoretische Prüfung zum Erwerb der Lizenz für Privatflugzeugführer (Law)

    den Bewerber bei der zuständigen Stelle zu beantragen. 2.

  • LuftPersVDV 2 Anlage 1D Praktische Prüfung zum Erwerb der Lizenz für Privatflugzeugführer (Law)

    den Bewerber bei der zuständigen Stelle zu beantragen. 2.

  • LuftPersVDV 2 Anlage 2B Praktische Prüfung zum Erwerb der Klassenberechtigung für Reisemotorsegler (Law)

    den Bewerber bei der zuständigen Stelle zu beantragen. 2.

  • LuftPersVDV 2 Anlage 5C Theoretische Prüfung zum Erwerb der Lizenz für Segelflugzeugführer (Law)

    den Bewerber bei der zuständigen Stelle zu beantragen. 2.

  • LuftPersVDV 2 Anlage 5D Praktische Prüfung zum Erwerb der Lizenz für Segelflugzeugführer (Law)

    den Bewerber bei der zuständigen Stelle zu beantragen. 2.

  • LuftPersVDV 2 Anlage 7C Theoretische Prüfung zum Erwerb der Lizenz für Freiballonführer (Law)

    den Bewerber bei der zuständigen Stelle zu beantragen. 2.

  • LuftPersVDV 2 Anlage 7D Praktische Prüfung zum Erwerb der Lizenz für Freiballonführer (Law)

    den Bewerber bei der zuständigen Stelle zu beantragen. 2.

  • LuftPersVDV 2 Anlage 8C Theoretische Prüfung zum Erwerb der Lizenz für Luftschiffführer (Law)

    Sie besteht aus den nachfolgend aufgeführten Fächern und ist in einem Gang innerhalb von 2 Tagen abzulegen

  • LuftPersVDV 2 Anlage 8D Praktische Prüfung zum Erwerb der Lizenz für Luftschiffführer (Law)

    den Bewerber bei der zuständigen Stelle zu beantragen. 2.

  • LuftPersVDV 2 Anlage 12B Praktische Prüfung zum Erwerb der Wolkenflugberechtigung für Segelflugzeugführer (Law)

    den Bewerber bei der zuständigen Stelle zu beantragen. 2.

  • LuftPersVDV 2 Anlage 13C Theoretische Prüfung zum Erwerb der Streu- und Sprühberechtigung (Law)

    Ausbildungseinrichtung für den Bewerber bei der zuständige Stelle zu beantragen. 2.

  • LuftPersVDV 2 Anlage 13D Praktische Prüfung zum Erwerb der Streu- und Sprühberechtigung (Law)

    Ausbildungseinrichtung für den Bewerber bei der zuständige Stelle zu beantragen. 2.

  • LuftPersVDV 2 Anlage 10A Lehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Kunstflugberechtigung (Law)

    ...2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 162 - 164 Die Kunstflugausbildung von Flugzeugführern, Hubschrauberführern und Segelflugzeugführern ist auf Luftfahrzeugen durchzufüh...

  • LuftPersVDV 2 Anlage 11 Lehrplan für die praktische Einweisung zum Erwerb der Schleppberechtigung (Law)

    ---------------------------------------------------------------------- 2.

  • LuftPersVDV 2 § 6 Klassenberechtigung für einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk mit einer Höchstabflugmasse von mehr als 750 Kilogramm (Law)

    (2) Der Bewerber hat in einer praktischen Prüfung gemäß Anlage 3B nachzuweisen, dass er die

  • LuftPersVDV 2 Anlage 1A Lehrplan für die theoretische Ausbildung zum Erwerb der Lizenz für Privatflugzeugführer (Law)

    ...2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 9 - 26 LUFTRECHT Gesetzliche Grundlagen - Luftverkeh...

  • LuftPersVDV 2 Anlage 1B Lehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Lizenz für Privatflugzeugführer (Law)

    29) 1 Start 2

  • LuftPersVDV 2 Anlage 2A Lehrplan für die praktische Einweisung zum Erwerb der Klassenberechtigung für Reisemotorsegler (Law)

    42) 1 Start 2

  • LuftPersVDV 2 Anlage 5A Lehrplan für die theoretische Ausbildung zum Erwerb der Lizenz für Segelflugzeugführer (Law)

    Verbrennungsmotors – 2-

  • LuftPersVDV 2 Anlage 5B Lehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Lizenz für Segelflugzeugführer (Law)

    82) 1 Start 2

  • LuftPersVDV 2 Anlage 7A Lehrplan für die theoretische Ausbildung zum Erwerb der Lizenz für Freiballonführer (Law)

    ...2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 102 - 116 LUFTRECHT Gesetzliche Grundlagen - Luftver...

  • LuftPersVDV 2 Anlage 7B Lehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Lizenz für Freiballonführer (Law)

    ...2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 117 - 124 Allgemeines Der nachfolgende Lehrplan ist eine Richtlinie für den Ablauf und die Inhalte der prak...

  • LuftPersVDV 2 Anlage 8A Lehrplan für die theoretische Ausbildung zum Erwerb der Lizenz für Luftschiffführer (Law)

    ...2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 128 - 141 Luftrecht, Luftverkehrs- u. Flugsicherungsvorschriften Gesetzgebung in ...

  • LuftPersVDV 2 Anlage 8B Lehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Lizenz für Luftschiffführer (Law)

    ...2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 142 - 143 Flugausbildung auf Luftschiffen Flugvorbereitung, Flugplanung, Transpor...

  • LuftPersVDV 2 Anlage 12A Lehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Wolkenflugberechtigung für Segelflugzeugführer (Law)

    ...2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 172 Die Übungen vermitteln nicht die Kenntnisse und Fähigkeiten, um Flüge nach den Instrumentenflugregeln durchführen zu können. Das ...

  • LuftPersVDV 2 Anlage 13A Lehrplan für die theoretische Ausbildung zum Erwerb der Streu- und Sprühberechtigung (Law)

    ...2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 175 - 176 Der Bewerber zum Erwerb der Streu- und Sprühberechtigung muss bis zur Meldung zur theoretischen Prüfung einen Befähigungsna...


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