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BesVNG 2 § 14 Aufhebung von besoldungsrechtlichen Vorschriften der Länder (Law)
...Bundesbesoldungsgesetz in der Fassung dieses Gesetzes die Bundesregierung ermächtigt ist, durch Rechtsverordnung bestimmte Bereiche zu regeln, bleiben die Vorschriften der Länder für diese Bereiche bi...
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BesVNG 2 § 12 Ausgleichszulage in anderen Fällen für Beamte, Richter und Soldaten (Law)
...bisherigen Zulage, 2. im Falle des Absatzes 1 Nr. 2 in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen den bisherigen Auslandsdienstb...
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BesVNG 2 § 2 Berlin-Klausel (Law)
...be des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land B...
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BesVNG 2 § 1 (Law)
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BesVNG 2 Inhaltsübersicht (Law)
...ber vermögenswirksame Leistungen für Beamte, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit sowie des Gesetzes über die Gewährung einer jährlichen Sonderzuwendung ...
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BesVNG 2 Eingangsformel (Law)
...Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
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BesVNG 2 (XXXX) §§ 1 und 2 (weggefallen) (Law)
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BesVNG 2 § 19 Ortszuschlag für Kasernierte (Law)
...Beamten der Länder ein höherer Ortszuschlag gewährt wird als nach § 39 Abs. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes, verbleibt es dabei.
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BesVNG 2 § 21 Zulage für Beamte an Theatern (Law)
...ber die Gewährung einer Zulage an Beamte an Theatern können aufrechterhalten bleiben oder durch Rechtsverordnung der Landesregierung neu erlassen werden. Es darf höchstens eine Stellenzulage von 150 D...
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BesVNG 2 § 26 Übergangsvorschriften für Artikel VII (Law)
...bezüge im Sinne des Artikels VII § 1 Abs. 3 dieses Gesetzes wird für das Dritte Bundesbesoldungserhöhungsgesetz vom 26. Juli 1974 (Bundesgesetzbl. I S. 1557) auf 11,4 vom Hundert festgestellt. ...
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BesVNG 2 § 23 Fortgeltung von Regelungen außerhalb der Landesbesoldungsgesetze (Law)
...bestimmt, bleiben nicht in Landesbesoldungsgesetzen enthaltene Regelungen über die Einstufung und Amtsbezeichnung der in § 5 aufgeführten Beamten der Gemeinden, Gemeindeverbände und der sonstigen der ...
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BesVNG 2 § 28 Übergangsregelung für Sicherheitsdienste (Law)
...bgeltung der Erschwernisse und Aufwendungen bei den Sicherheitsdiensten des Bundes oder der Länder sind bis zum Inkrafttreten der Vorbemerkung Nr. 8 zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B in der Fas...
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BesVNG 2 § 13 Wegfall der Ruhegehaltfähigkeit bei Zulagen (Law)
...berleitungszulage nach § 11 gewährt wird, gilt für die bisherigen Empfänger von ruhegehaltfähigen Zulagen die neue Zulage bis zur Höhe der bisherigen Zulage als ruhegehaltfähig. Galt die bisherige Zul...
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BesVNG 2 § 18 Aufhebung von Vorschriften über Erschwerniszulagen (Law)
...ber die Gewährung von Erschwerniszulagen treten außer Kraft, soweit sie die Gewährung der Zulagen für den Dienst bei Justizvollzugsanstalten und den Vollzugsdienst der Berufsfeuerwehr betreffen. ...
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BesVNG 2 § 25 Änderung der Ausgangslage für Artikel VII (Law)
...Bundesbesoldungserhöhungsgesetzes ist mit Wirkung vom Inkrafttreten dieses Gesetzes mit der Maßgabe anzuwenden, daß in § 1 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 und Abs. 4 an die Stelle des 31. März 1973 jeweils der 3...
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BesVNG 2 § 6 Besoldungsdienstalter der vorhandenen Beamten (Law)
...bei Inkrafttreten dieses Gesetzes im Amt befindlichen Beamten bleibt unberührt. Das Besoldungsdienstalter wird auf Antrag des Beamten neu festgesetzt, wenn sich auf Grund des Bundesbesoldungsgesetzes ...
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BesVNG 2 § 8 Überleitung der Richter und Staatsanwälte (Law)
...2, Oberstaatsanwälte als Abteilungsleiter bei der Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht in die Besoldungsgruppe R 2 und Oberstaatsanwälte als Hauptabteilungsleiter b...
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BesVNG 2 § 24 Aufrechterhaltung von Vorschriften für Versorgungsempfänger (Law)
...besoldungsrechtliche Maßnahmen auf Grund dieses Gesetzes; das gilt auch für die §§ 48 bis 48d des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. August 1971 (Bundesgesetzbl. I S. 12...
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BesVNG 2 § 27 Übergangsregelung für Stufenlehrer (Law)
...ber die Besoldung von Lehrern in einem Amt mit stufenbezogenem Schwerpunkt dürfen bis zum 30. Juni 1977 nicht getroffen werden.
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BesVNG 2 § 5 Wahrung des Besitzstandes (Law)
...bemerkungen übersteigt, gilt der Unterschiedsbetrag als Zuschuß im Sinne von Nummer 1 dieser Vorbemerkungen. Satz 2 ist auf Beamte im Sinne des § 2 Abs. 2 Buchs...