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StGB § 354 (weggefallen) (Law)
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BGB § 354 Verwirkungsklausel (Law)
Ist ein Vertrag mit dem Vorbehalt geschlossen, dass der Schuldner seiner Rechte aus dem Vertrag verlustig sein soll, wenn er seine Verbindlichkeit nicht erfüllt, so ist der Gläubiger bei dem Eintritt ...
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MitbestGWO 2 2002 § 66 Öffentliche Stimmauszählung (Law)
...2) Nach Öffnung der Wahlurne entnimmt der Betriebswahlvorstand die Stimmzettel und zählt für jeden Wahlgang gesondert die auf jeden Wahlvorschlag entfallenden Stimmen zusammen. (3) Bei der A...
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HGB § 354 (Law)
...2) Für Darlehen, Vorschüsse, Auslagen und andere Verwendungen kann er vom Tage der Leistung an Zinsen berechnen.
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RVO § 354 (Law)
...2) Nach zehnjähriger Beschäftigung darf die Kündigung oder Entlassung solcher Angestellten nur aus einem wichtigen Grund stattfinden. (3) Die Vereinbarungen über das Kündigungsrecht der Kass...
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InsO § 354 Voraussetzungen des Partikularverfahrens (Law)
...2) Hat der Schuldner im Inland keine Niederlassung, so ist der Antrag eines Gläubigers auf Eröffnung eines Partikularverfahrens nur zulässig, wenn dieser ein besonderes Interesse an der Eröffnung des ...
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SGB 2 § 66 Rechtsänderungen bei Leistungen zur Eingliederung in Arbeit (Law)
...2. die Leistung zuerkannt worden ist oder 3. die Maßnahme begonnen hat, wenn die Leistung bis zum Beginn der ...
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FamFG § 354 Sonstige Zeugnisse (Law)
...2 bis 353 gelten entsprechend für die Erteilung von Zeugnissen nach den §§ 1507 und 2368 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, den §§ 36 und 37 der Grundbuchordnung sowie den §§ 42 und 74 der Schiffsregistero...
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ZPO (XXXX) §§ 351 bis 354 (weggefallen) (Law)
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HGBEG Art 66 (Law)
...250, § 252 Abs. 1 Nr. 6, die §§ 253, 254, 255 Abs. 2 und 4, § 256 Satz 1, § 264c Abs. 4 Satz 3, § 265 Abs. 3 Satz 2, die §§ 266, 267 Abs. 3 Satz 2, § 268 Abs. 2, die §§ 269, 270 Abs. 1 Satz 2, § 272 A...
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Grundgesetz Artikel 66 (Law)
Der Bundeskanzler und die Bundesminister dürfen kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben und weder der Leitung noch ohne Zustimmung des Bundestages dem Aufsichtsrate eines au...
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AO 1977 § 354 Einspruchsverzicht (Law)
...2 von Bedeutung sein können, kann auf die Einlegung eines Einspruchs insoweit verzichtet werden. Die Besteuerungsgrundlage, auf die sich der Verzicht beziehen soll, ist genau zu bezeichnen. ...
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SGB 3 § 354 Grundsatz (Law)
...2 werden einschließlich der Verwaltungskosten und der sonstigen Kosten, die mit der Gewährung dieser Leistungen zusammenhängen, in den durch Verordnung nach § 109 Absatz 3 bestimmten Wirtschaftszweige...
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StPO § 354 Eigene Entscheidung in der Sache; Zurückverweisung (Law)
...2 zu treffen ist. Entscheidet das Revisionsgericht nach Absatz 1 oder Absatz 1a hinsichtlich einer Einzelstrafe selbst, gilt Satz 1 entsprechend. Die Absätze 1 und 1a bleiben im Übrigen unberührt. ...
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ScheckG Art 66 (Law)
Die Form des Protests und die Fristen für die Protesterhebung sowie die Form der übrigen Handlungen, die zur Ausübung oder Erhaltung der Scheckrechte erforderlich sind, bestimmen sich nach dem Recht d...
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GewO § 66 Großmarkt (Law)
Ein Großmarkt ist eine Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern bestimmte Waren oder Waren aller Art im wesentlichen an gewerbliche Wiederverkäufer, gewerbliche Verbraucher oder Großabnehmer...
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LBG § 66 (Law)
...2 Abs. 2 sinngemäß, sofern nicht in den folgenden Absätzen etwas anderes bestimmt ist. (2) Die Entschädigung bemißt sich nach den Kosten, die notwendigerweise aufgewendet werden müssen, um d...
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SachenRBerG § 66 Teilflächen (Law)
...22 bis 27 vorzunehmen. Die Grenzen dieser Flächen sind in dem Vertrag zu bezeichnen nach 1. einem Sonderungsplan, wenn die Grenzen der Nutzun...
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SchRegDV § 66 (Law)
...2 bezeichnete Vermerk wegzulassen oder durchzustreichen. (2) Der amtlich beglaubigte Auszug aus dem Schiffszertifikat trägt abweichend vom Muster in Anlage 5 die Überschrift "Amtlicher ...
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SchRG § 66 (Law)
...212 Abs. 1 Nr. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs für den Neubeginn der Verjährung geeigneten Weise anerkannt worden ist. Besteht für die Forderung eine nach dem Kalender bestimmte Zahlungszeit, so beginn...