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BesVNG 2 § 10 Überschreitung der zulässigen Zahl von Planstellen für weitere aufsichtführende Richter an Amtsgerichten, Staatsanwälte als Gruppenleiter und für Oberstaatsanwälte als Abteilungsleiter oder Hauptabtei (Law)
...krafttreten dieses Gesetzes die nach der Fußnote 2 zur Besoldungsgruppe R 2 zulässige Zahl der Planstellen für weitere aufsichtführende Richter an einem Gericht mit 21 und mehr Richterplanstellen über...
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BesVNG 2 § 2 Berlin-Klausel (Law)
...2 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes.
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BesVNG 2 § 1 (Law)
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BesVNG 2 Inhaltsübersicht (Law)
...kel III: Anwendung der Übergangsvorschriften des Artikels II des 1.BesVNG auf Versorgungsempfänger ...
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BesVNG 2 Eingangsformel (Law)
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
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BesVNG 2 (XXXX) §§ 1 und 2 (weggefallen) (Law)
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BesVNG 2 § 19 Ortszuschlag für Kasernierte (Law)
...künften wohnenden Beamten der Länder ein höherer Ortszuschlag gewährt wird als nach § 39 Abs. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes, verbleibt es dabei.
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BesVNG 2 § 21 Zulage für Beamte an Theatern (Law)
...können aufrechterhalten bleiben oder durch Rechtsverordnung der Landesregierung neu erlassen werden. Es darf höchstens eine Stellenzulage von 150 DM gewährt werden. Durch die Stellenzulage werden die ...
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BesVNG 2 § 26 Übergangsvorschriften für Artikel VII (Law)
...krafttreten dieses Gesetzes folgenden zweiten Monats im Bundesanzeiger bekannt. Der Anpassungszuschlag wird den am 30. November 1973 vorhandenen Versorgungsempfängern mit Wirkung vom Inkrafttreten die...
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BesVNG 2 § 23 Fortgeltung von Regelungen außerhalb der Landesbesoldungsgesetze (Law)
...Kraft. Sie treten spätestens nach Ablauf von zwei Jahren seit Inkrafttreten dieser Vorschrift außer Kraft und dürfen nicht zugunsten der Beamten geändert werden.
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BesVNG 2 § 28 Übergangsregelung für Sicherheitsdienste (Law)
...krafttreten der Vorbemerkung Nr. 8 zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B in der Fassung dieses Gesetzes unverändert weiter anzuwenden; das Land Hessen darf eine gestaffelte Aufwandsentschädigung bi...
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BesVNG 2 § 13 Wegfall der Ruhegehaltfähigkeit bei Zulagen (Law)
...keine ruhegehaltfähige Überleitungszulage nach § 11 gewährt wird, gilt für die bisherigen Empfänger von ruhegehaltfähigen Zulagen die neue Zulage bis zur Höhe der bisherigen Zulage als ruhegehaltfähig...
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BesVNG 2 § 14 Aufhebung von besoldungsrechtlichen Vorschriften der Länder (Law)
...können auch nach Inkrafttreten dieses Gesetzes noch erlassen werden. 4. Vorschriften über die Anrechnung anderen Arbeitseink...
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BesVNG 2 § 18 Aufhebung von Vorschriften über Erschwerniszulagen (Law)
...Kraft, soweit sie die Gewährung der Zulagen für den Dienst bei Justizvollzugsanstalten und den Vollzugsdienst der Berufsfeuerwehr betreffen.
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BesVNG 2 § 25 Änderung der Ausgangslage für Artikel VII (Law)
...kel V des Zweiten Bundesbesoldungserhöhungsgesetzes ist mit Wirkung vom Inkrafttreten dieses Gesetzes mit der Maßgabe anzuwenden, daß in § 1 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 und Abs. 4 an die Stelle des 31. März ...
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BesVNG 2 § 6 Besoldungsdienstalter der vorhandenen Beamten (Law)
...krafttreten dieses Gesetzes im Amt befindlichen Beamten bleibt unberührt. Das Besoldungsdienstalter wird auf Antrag des Beamten neu festgesetzt, wenn sich auf Grund des Bundesbesoldungsgesetzes in der...
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BesVNG 2 § 8 Überleitung der Richter und Staatsanwälte (Law)
...2) Soweit durch dieses Gesetz Einstufungen, Amtszulagen, Amtsbezeichnungen oder Funktionsbezeichnungen zu Ämtern geändert werden sowie Amtszulagen oder Funktionsbezeichnungen zu Ämtern eingeführt werd...
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BesVNG 2 § 24 Aufrechterhaltung von Vorschriften für Versorgungsempfänger (Law)
...kanntmachung vom 5. August 1971 (Bundesgesetzbl. I S. 1281) und das entsprechende Landesrecht. (3) Die Festsetzung des Besoldungsdienstalters und des Besoldungslebensalters der bei Inkrafttr...
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BesVNG 2 § 27 Übergangsregelung für Stufenlehrer (Law)
...kt dürfen bis zum 30. Juni 1977 nicht getroffen werden.
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BesVNG 2 § 5 Wahrung des Besitzstandes (Law)
...kungen übersteigt, gilt der Unterschiedsbetrag als Zuschuß im Sinne von Nummer 1 dieser Vorbemerkungen. Satz 2 ist auf Beamte im Sinne des § 2 Abs. 2 Buchstabe ...