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BesVNG 2 § 2 Berlin-Klausel (Law)
...2 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes.
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BesVNG 2 § 1 (Law)
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BesVNG 2 Inhaltsübersicht (Law)
...wirksame Leistungen für Beamte, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit sowie des Gesetzes über die Gewährung einer jährlichen Sonderzuwendung ...
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BesVNG 2 Eingangsformel (Law)
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
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BesVNG 2 (XXXX) §§ 1 und 2 (weggefallen) (Law)
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BesVNG 2 § 19 Ortszuschlag für Kasernierte (Law)
...weit in Gemeinschaftsunterkünften wohnenden Beamten der Länder ein höherer Ortszuschlag gewährt wird als nach § 39 Abs. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes, verbleibt es dabei.
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BesVNG 2 § 21 Zulage für Beamte an Theatern (Law)
...währt werden. Durch die Stellenzulage werden die Besonderheiten des Dienstes an Theatern, insbesondere die mit dem Dienst zu ungünstigen Zeiten und mit dem Nachtdienst verbundenen Erschwernisse sowie ...
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BesVNG 2 § 26 Übergangsvorschriften für Artikel VII (Law)
...weiten Monats im Bundesanzeiger bekannt. Der Anpassungszuschlag wird den am 30. November 1973 vorhandenen Versorgungsempfängern mit Wirkung vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an gewährt; Entsprechendes...
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BesVNG 2 § 23 Fortgeltung von Regelungen außerhalb der Landesbesoldungsgesetze (Law)
...weiterhin in Kraft. Sie treten spätestens nach Ablauf von zwei Jahren seit Inkrafttreten dieser Vorschrift außer Kraft und dürfen nicht zugunsten der Beamten geändert werden.
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BesVNG 2 § 28 Übergangsregelung für Sicherheitsdienste (Law)
...weiter anzuwenden; das Land Hessen darf eine gestaffelte Aufwandsentschädigung bis zu 150 Deutsche Mark gewähren.
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BesVNG 2 § 13 Wegfall der Ruhegehaltfähigkeit bei Zulagen (Law)
...weit durch dieses Gesetz eine ruhegehaltfähige Zulage durch eine nichtruhegehaltfähige Zulage ersetzt und keine ruhegehaltfähige Überleitungszulage nach § 11 gewährt wird, gilt für die bisherigen Empf...
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BesVNG 2 § 14 Aufhebung von besoldungsrechtlichen Vorschriften der Länder (Law)
...weiterhin von den Ländern getroffen werden können, einschließlich der Vorschriften über Sachbezüge und Aufwandsentschädigungen sowie der Ermächtigungen zum Erlaß von Rechts- oder Verwaltungsvorschrift...
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BesVNG 2 § 18 Aufhebung von Vorschriften über Erschwerniszulagen (Law)
...währung von Erschwerniszulagen treten außer Kraft, soweit sie die Gewährung der Zulagen für den Dienst bei Justizvollzugsanstalten und den Vollzugsdienst der Berufsfeuerwehr betreffen. ...
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BesVNG 2 § 25 Änderung der Ausgangslage für Artikel VII (Law)
...weiten Bundesbesoldungserhöhungsgesetzes ist mit Wirkung vom Inkrafttreten dieses Gesetzes mit der Maßgabe anzuwenden, daß in § 1 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 und Abs. 4 an die Stelle des 31. März 1973 jeweil...
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BesVNG 2 § 6 Besoldungsdienstalter der vorhandenen Beamten (Law)
...wird auf Antrag des Beamten neu festgesetzt, wenn sich auf Grund des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung dieses Gesetzes eine Verbesserung ergibt.
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BesVNG 2 § 8 Überleitung der Richter und Staatsanwälte (Law)
...wird, die nachfolgenden Vorschriften. (2) Soweit durch dieses Gesetz Einstufungen, Amtszulagen, Amtsbezeichnungen oder Funktionsbezeichnungen zu Ämtern geändert werden sowie Amtszulagen oder...
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BesVNG 2 § 24 Aufrechterhaltung von Vorschriften für Versorgungsempfänger (Law)
...Wohnsitz in Berlin entsprechend. (2) Vorschriften des Bundes und der Länder zur Überleitung und Anpassung der Versorgungsbezüge, die bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes erlassen sind, gelt...
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BesVNG 2 § 27 Übergangsregelung für Stufenlehrer (Law)
...werpunkt dürfen bis zum 30. Juni 1977 nicht getroffen werden.
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BesVNG 2 § 5 Wahrung des Besitzstandes (Law)
...weg gewährt worden sind, werden in die Dienstaltersstufe eingereiht, die - gemessen an der Zahl der Dienstalterszulagen - den gleichen Abstand vom Endgrundgehalt hat wie ihr bisheriges Grundgehalt; di...
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BesVNG 2 § 3 Inkrafttreten (Law)
...weit die Absätze 2 und 3 nichts anderes bestimmen. (2) Abweichend von Absatz 1 treten in Kraft: 1. Artikel I § 73, Art...