-
StPO § 333 Zulässigkeit (Law)
Gegen die Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte sowie gegen die im ersten Rechtszug ergangenen Urteile der Oberlandesgerichte ist Revision zulässig.
-
StGB § 333 Vorteilsgewährung (Law)
...2) Wer einem Richter, Mitglied eines Gerichts der Europäischen Union oder Schiedsrichter einen Vorteil für diesen oder einen Dritten als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, daß er e...
-
FamFG § 333 Dauer der einstweiligen Anordnung (Law)
...2 zulässig. Sie darf die Gesamtdauer von drei Monaten nicht überschreiten. Eine Unterbringung zur Vorbereitung eines Gutachtens (§ 322) ist in diese Gesamtdauer einzubeziehen. (2) Die einstw...
-
HGB § 333 Verletzung der Geheimhaltungspflicht (Law)
...290 Abs. 1, 2), eines gemeinsam geführten Unternehmens (§ 310) oder eines assoziierten Unternehmens (§ 311), namentlich ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, das ihm in seiner Eigenschaft als Abschlu...
-
InsO § 333 Antragsrecht. Eröffnungsgründe (Law)
...2) Antragsberechtigt ist auch jeder Ehegatte. Wird der Antrag nicht von beiden Ehegatten gestellt, so ist er zulässig, wenn die Zahlungsunfähigkeit des Gesamtguts glaubhaft gemacht wird; das Insolvenz...
-
LAG § 333 Verfahren vor den Verwaltungsgerichten (Law)
Im Verfahren vor den Verwaltungsgerichten gelten die für diese Gerichte maßgebenden Vorschriften.
-
ZPO § 333 Nichtverhandeln der erschienenen Partei (Law)
Als nicht erschienen ist auch die Partei anzusehen, die in dem Termin zwar erscheint, aber nicht verhandelt.
-
MitbestGWO 2 2002 § 21 Öffentliche Stimmauszählung (Law)
...2) Nach Öffnung der Wahlurne entnimmt der Betriebswahlvorstand die Stimmzettel und stellt fest, wie viele Stimmen für und wie viele Stimmen gegen den Antrag abgegeben worden sind. (3) Bei de...
-
RAG 21 § 2 Berlin-Klausel (Law)
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14...
-
BesVNG 2 § 21 Zulage für Beamte an Theatern (Law)
Landesrechtliche Vorschriften über die Gewährung einer Zulage an Beamte an Theatern können aufrechterhalten bleiben oder durch Rechtsverordnung der Landesregierung neu erlassen werden. Es darf höchste...
-
LuftPersVDV 2 § 21 Unterschiedsschulung, Vertrautmachen (Law)
...2) Soweit sich ein Flugzeug oder Reisemotorsegler hinsichtlich seiner Bauart, seines höchstzulässigen Abfluggewichtes oder seiner Flugeigenschaften von einem bisher geführten Flugzeug- oder Reisemotor...
-
AO 1977 § 333 Festsetzung der Zwangsmittel (Law)
Wird die Verpflichtung innerhalb der Frist, die in der Androhung bestimmt ist, nicht erfüllt oder handelt der Pflichtige der Verpflichtung zuwider, so setzt die Finanzbehörde das Zwangsmittel fest. ...
-
SGB 3 § 333 Aufrechnung (Law)
...2 des Ersten Buches in voller Höhe aufrechnen. (2) Der Anspruch auf Rückzahlung von Leistungen kann gegen einen Anspruch auf Rückzahlung zu Unrecht entrichteter Beiträge zur Arbeitsförderung...
-
BesVNG 2 § 1 (Law)
-
-
BVO 2 § 21 Fremdkapitalkosten (Law)
...2. laufende Kosten, die aus Bürgschaften für Fremdmittel entstehen, 3. sonstige wiederkehrend...
-
SGB 2 § 21 Mehrbedarfe (Law)
...20 Absatz 2 Satz 1 oder Satz 2 Nummer 2, Absatz 3 oder 4, 2. 1,4 Prozent des für sie geltenden Regelbedarfs nach § 20 Absatz 2 Satz 2 Nummer...
-
TÜPrKostO1992GebVAnpV 2 § 1 (Law)
...2001 (BGBl. I S. 2046) angepasst sowie durch die Verordnung vom 10. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3473) auf Euro umgestellt worden ist, in Verbindung mit § 21 Abs. 4 Satz 3 des Geräte- und Produktsicherhe...
-
BGB § 333 Zurückweisung des Rechts durch den Dritten (Law)
Weist der Dritte das aus dem Vertrag erworbene Recht dem Versprechenden gegenüber zurück, so gilt das Recht als nicht erworben.
-
HStruktG 2 § 1 (Law)
-
-
LuftBODV 2 2009 § 21 Begrenzung der Flugdienstzeiten im Hubschrauberrettungsdienst (Law)
...2 Absatz 9 und den §§ 8, 10, 12 bis 15 und 17 genehmigen. Diese Regelungen gelten nur für Flüge im Rettungsdienst und zur Sicherstellung des Rettungsdienstes. (2) Die Blockzeiten für Besatzu...