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IndElAusbV 2007 Eingangsformel (Law)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 in Verbindung mit § 5 des Berufsbildungsgesetzes vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931), von denen § 4 Abs. 1 durch Artikel 232 Nr. 1 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I ...
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IndElAusbV 2007 § 22 Teil 2 der Abschlussprüfung (Law)
(1) Teil 2 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage 1 und der Anlage 5 aufgeführten Qualifikationen sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff, soweit er für die Be...
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IndElAusbV 2007 § 23 Ausbildungsberufsbild (Law)
(1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Qualifikationen: 1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, ...
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IndElAusbV 2007 Anlage 3 (zu § 12) (Law)
...2007, 1706 - 1717) Teil A: Sachliche Gliederung der berufsspezifischen Fachqualifikationen ...
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IndElAusbV 2007 Anlage 4 (zu § 16) (Law)
...2007, 1718 - 1728) Teil A: Sachliche Gliederung der berufsspezifischen Fachqualifikationen ...
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IndElAusbV 2007 Anlage 6 (zu § 24) (Law)
...2007, 1740 - 1749) Teil A: Sachliche Gliederung der berufsspezifischen Fachqualifikationen ...
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IndElAusbV 2007 § 6 Abschlussprüfung (Law)
Die Abschlussprüfung besteht aus den beiden zeitlich auseinanderfallenden Teilen 1 und 2. Durch die Abschlussprüfung ist festzustellen, ob der Prüfling die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat. ...
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IndElAusbV 2007 § 7 Ausbildungsberufsbild (Law)
(1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Qualifikationen: 1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, ...
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IndElAusbV 2007 § 8 Ausbildungsrahmenplan (Law)
Die in § 7 Abs. 1 genannten Qualifikationen (Ausbildungsberufsbild) sollen nach der in Anlage 1 und Anlage 2 enthaltenen Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung (Ausbil...
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IndElAusbV 2007 § 17 Teil 1 der Abschlussprüfung (Law)
(1) Teil 1 der Abschlussprüfung soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. (2) Teil 1 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage 4 für das erste Ausbildungsj...
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IndElAusbV 2007 § 19 Ausbildungsberufsbild (Law)
(1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Qualifikationen: 1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, ...
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IndElAusbV 2007 § 32 Übergangsregelung (Law)
Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen, sind die bisherigen Vorschriften weiter anzuwenden, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren die Anwendung der...
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IndElAusbV 2007 § 33 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)
...2007 in Kraft.
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IndElAusbV 2007 § 3 Struktur und Zielsetzung der Berufsausbildung (Law)
(1) Die in dieser Verordnung genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) sollen prozessbezogen vermittelt werden. Diese Qualifikationen sollen so vermittelt werd...
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IndElAusbV 2007 § 5 Schriftlicher Ausbildungsnachweis (Law)
Die Auszubildenden haben einen schriftlichen Ausbildungsnachweis zu führen. Ihnen ist Gelegenheit zu geben, den schriftlichen Ausbildungsnachweis während der Ausbildungszeit zu führen. Die Ausbildende...
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IndElAusbV 2007 § 11 Ausbildungsberufsbild (Law)
(1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Qualifikationen: 1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, ...
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IndElAusbV 2007 § 13 Teil 1 der Abschlussprüfung (Law)
(1) Teil 1 der Abschlussprüfung soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. (2) Teil 1 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage 3 für das erste Ausbildungsj...
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IndElAusbV 2007 § 14 Teil 2 der Abschlussprüfung (Law)
(1) Teil 2 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage 1 und der Anlage 3 aufgeführten Qualifikationen sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff, soweit er für die Be...
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IndElAusbV 2007 § 15 Ausbildungsberufsbild (Law)
(1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Qualifikationen: 1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, ...
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IndElAusbV 2007 § 16 Ausbildungsrahmenplan (Law)
Die in § 15 Abs. 1 genannten Qualifikationen (Ausbildungsberufsbild) sollen nach der in Anlage 1 und Anlage 4 enthaltenen Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung (Ausbi...