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BinSchUO 2008 § 20 Inkrafttreten (Law)
Diese Verordnung tritt an dem Tage in Kraft, der durch die Einführungsverordnung zur Binnenschiffsuntersuchungsordnung bestimmt wird. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung macht ...
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BinSchUO 2008 Eingangsformel (Law)
...bis 6 und 8, Abs. 4 und 6, hinsichtlich des Abs. 1 Nr. 2, 2a und 5 in Verbindung mit Abs. 5 Satz 2 sowie jeweils in Verbindung mit Abs. 6 Nr. 1 Buchstabe a und b, und des § 3e Abs. 1 Satz 1 und 3 Nr. ...
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BinSchUO 2008 § 4a Beförderung von Fahrgästen (Law)
(1) Die entgeltliche oder sonstige geschäfts- oder erwerbsmäßige Beförderung von Personen (Fahrgäste) darf nur mit 1. einem Fahrg...
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BinSchUO 2008 § 5 Technische Zulassung (Law)
...bis VI entsprechen. Kompasse und Steuerkurstransmitter müssen den Anforderungen des Anhangs IX Teil VII bis VIII entsprechen. (5) Eine Fähre, eine Barkasse und ein kleines Fahrgastschiff, in...
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BinSchUO 2008 § 7 Anerkennung anderer Fahrtauglichkeitsbescheinigungen und Typgenehmigungen (Law)
(1) Die Eignung für die Fahrt auf den Wasserstraßen der Zonen 1 und 2 wird durch einen entsprechenden Eintrag im Gemeinschaftszeugnis oder durch ein Zusätzliches Gemeinschaftszeugnis in Verbindung mit...
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BinSchUO 2008 § 9 Erteilungsverfahren (Law)
...bis 2.18 erteilt, soweit die Anforderungen nach den §§ 4 und 5 erfüllt sind. (2) Der Eigentümer oder Ausrüster hat rechtzeitig alle erforderlichen zeichnerischen und rechnerischen Unterlagen...
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BinSchUO 2008 § 19 Normen (Law)
DIN-, EN- und ISO-Normen, auf die in dieser Verordnung verwiesen wird, sind bei der Beuth-Verlag GmbH, Berlin, erschienen und beim Deutschen Patent- und Markenamt in München archivmäßig gesichert hint...
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BinSchUO 2008 Anlage Inhaltsangabe (Law)
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BinSchUO 2008 Anhang VII Klassifikationsgesellschaften (Law)
...2008, Anlageband zu Nr. 59, S. 569 - 570; bezügl. einzelner Änderungen vgl. Fußnote) Liste der anerkannten Klassifikationsgesellschaften Auf ...
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BinSchUO 2008 Anhang XI Besatzungsvorschriften (Law)
...2008, Anlageband zu Nr. 59, S. 771 - 843) (Text siehe: BinSchUO2008Anh XI)
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BinSchUO 2008 § 1 Geltungs- und Anwendungsbereich (Law)
...bis X und XII im Falle der übrigen in Anhang I bezeichneten Wasserstraßen des Bundes, 2. ...
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BinSchUO 2008 § 12 Untersuchung von Amts wegen (Law)
Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt kann Untersuchungen von Amts wegen nach Maßgabe des Anhangs II § 2.11 anordnen.
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BinSchUO 2008 § 13 Gültigkeitsdauer, Verlängerung (Law)
(1) Die Gültigkeitsdauer einer Fahrtauglichkeitsbescheinigung wird von der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt nach Maßgabe des Anhangs II § 2.06 festgelegt. (2) Abweichend von Ab...
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BinSchUO 2008 § 16 Pflichten des Schiffsführers, Eigentümers oder Ausrüsters (Law)
...bis 5 und der §§ 13.02 bis 13.07 sowie 14.01 Nr. 2, §§ 14.02, 14.03 Nr. 1 Satz 1, Nr. 2 Satz 2, §§ 14.04 bis 14.07, 14.08 Nr. 1 Satz 1 oder Satz 2, Nr. 2, Nr. 3 Satz 2, Nr. 4 oder Nr. 5, §§ 14.09 bis ...
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BinSchUO 2008 § 18 Weitergeltung bestehender Fahrtauglichkeitsbescheinigungen (Law)
(1) Die Fahrtauglichkeitsbescheinigung wird nach Ablauf ihrer Gültigkeitsdauer nach den in § 13 vorgesehenen Bedingungen erneuert. (2) Für die Erneuerung der vor dem 30. Dezember 2008 erteil...
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BinSchUO 2008 § 6 Fahrtauglichkeitsbescheinigung (Law)
...2008 erteiltes oder erneuertes Gemeinschaftszeugnis für Binnenschiffe nach dem Muster in Anhang V Teil I, das bestätigt, dass sie unbeschadet der Übergangsbestimmungen nach Anhang II Kapitel 24 den te...
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BinSchUO 2008 § 8 Rechtsverordnungen über Anordnungen vorübergehender Art (Law)
Der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt wird die Befugnis nach § 3 Abs. 1, auch in Verbindung mit Abs. 2 und 6, des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes übertragen, durch Rechtsv...
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BinSchUO 2008 § 10 Erteilung, Befristung und Entzug einer Fahrtauglichkeitsbescheinigung (Law)
(1) Entspricht ein Fahrzeug, eine schwimmende Anlage oder ein Schwimmkörper den Bestimmungen über Bau, Einrichtung und Ausrüstung dieser Verordnung, wird eine Fahrtauglichkeitsbescheinigung nach § 6 e...
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BinSchUO 2008 § 15 Gleichwertigkeit und Abweichungen (Law)
...bis IV, IX und XII gilt dies jedoch nur, soweit sie aufgrund der Empfehlungen 1. der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt, ...
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BinSchUO 2008 § 3 Zuständige Behörden (Law)
(1) Die für die technische Untersuchung von Fahrzeugen zum Verkehr auf Wasserstraßen zuständige Behörde ist die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt mit den bei ihr gebildeten Untersuchungsk...