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BWO 1985 Anlage 21 (zu § 39 Abs. 3) (Law)
( Fundstelle: Anlageband zum BGBl. I Nr. 26 vom 26. April 2002, S. 36 - 37; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote ) ...
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BWO 1985 § 21 Einsicht in das Wählerverzeichnis (Law)
(1) Die Gemeindebehörde hält das Wählerverzeichnis mindestens am Ort der Gemeindeverwaltung während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme bereit. Wird das Wählerverzeichnis im automatisiert...
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BWO 1985 Anlage 18 (zu § 34 Abs. 5 Nr. 3 Buchstabe a) (Law)
( Fundstelle: Anlageband zum BGBl. I Nr. 26 vom 26. April 2002, S. 31; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote ) ...
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BWO 1985 § 18 Verfahren für die Eintragung in das Wählerverzeichnis auf Antrag (Law)
...21. Tage vor der Wahl bei der zuständigen Gemeindebehörde zu stellen. Er muss den Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum und die genaue Anschrift des Wahlberechtigten enthalten. Sammelanträge s...
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BWO 1985 Anlage 2 (zu § 18 Abs. 5) (Law)
...21. Tag vor der Wahl bei der zuständigen Gemeindebehörde persönlich und handschriftlich unterzeichnet im Original eingegangen sein....
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BWO 1985 Anlage 1 (zu § 18 Absatz 6) (Law)
...21. Tag vor der Wahl Antragseingang = ...
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BWO 1985 § 33 Beteiligungsanzeige der in § 18 Abs. 2 des Bundeswahlgesetzes genannten Parteien, Beseitigung von Mängeln (Law)
(1) Der Bundeswahlleiter vermerkt auf jeder Beteiligungsanzeige den Tag des Eingangs und prüft unverzüglich, ob sie den Anforderungen des Bundeswahlgesetzes entspricht. Stellt er Mängel f...