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ÄApprO 2002 Anlage 17 (zu § 35a Absatz 3) (Law)
...ls abweichender Geburtsname) geboren am . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . in . . . . . . . . . . . . . ....
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ÄApprO 2002 § 21 Nichtbestehen der Prüfung (Law)
(1) Ist der Dritte Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nicht bestanden, entscheidet die nach Landesrecht zuständige Stelle unverzüglich, ob und wie lange der Prüfling erneut an einer Ausbildung nach § 3 ...
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ÄApprO 2002 § 17 Ladung zu den Prüfungsterminen (Law)
Die Ladung zur schriftlichen Prüfung wird dem Prüfling spätestens sieben, die Ladung zur mündlich-praktischen Prüfung spätestens fünf Kalendertage vor dem Prüfungstermin zugestellt.
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ÄApprO 2002 § 7 Famulatur (Law)
...ls den Antrag auf Zulassung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung gestellt haben, in der am 30. September 2013 geltenden Fassung anzuwenden. Wurde das Studium wegen Krankheit, Schwangerschaft, ...
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ÄApprO 2002 Anlage 7 (zu § 15 Abs. 8, § 41 Abs. 2 Nr. 9) (Law)
...ls Vorsitzende(r) ............................................................ Als weiteres Mitglied/weitere Mitglieder .........................
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ÄApprO 2002 Anlage 2b (zu § 2 Absatz 7 Satz 1) (Law)
...ls-Nasen-Ohrenheilkunde 9. Humangenetik ...
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ÄApprO 2002 Anlage 18 (zu § 36 Absatz 7) (Law)
...ls Vorsitzende(r) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Als weitere Mitglieder ...
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ÄApprO 2002 Anlage 2a (zu § 2 Absatz 7 Satz 1) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2012, 1546) Name, Vorna...
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ÄApprO 2002 Anlage 6 (zu § 7 Abs. 4 Satz 2) (Law)
...ls Famulus tätig gewesen. Während dieser Zeit ist der/die Studierende vorzugsweise mit Tätigkeiten auf dem Gebiet ...
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ÄApprO 2002 Anlage 2 (zu § 2 Abs. 7 Satz 1) (Law)
...21; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) über den Leistungsnachweis ..............
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ÄApprO 2002 Anlage 19 (zu § 37 Absatz 7) (Law)
...ls Vorsitzende(r) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Als weitere Mitglieder ...
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ÄApprO 2002 § 36 Eignungsprüfung nach § 3 Absatz 2 Satz 7 der Bundesärzteordnung (Law)
...ls Vorsitzende, weitere Mitglieder und Stellvertreter werden Professoren oder andere Lehrkräfte der Fächer, die Gegenstand der Prüfung sind, bestellt. Stattdessen können als Mitglieder der Prüfungskom...
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ÄApprO 2002 Anlage 12 (zu § 13 Absatz 4, §§ 32, 33 Absatz 2, § 41 Absatz 3 und § 43 Absatz 2 Satz 7) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2012, 1553) .......... (Ausstellende Stelle) Ze...