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BBhV § 23 Heilmittel (Law)
(1) Aufwendungen für ärztlich verordnete Heilmittel und die dabei verbrauchten Stoffe sind beihilfefähig, wenn diese in Anlage 9 aufgeführt sind und von Angehörigen der Gesundheits- oder Medizinalfach...
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BBhV Anlage 13 (zu § 41 Absatz 1 Satz 3) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2015, 885) ...
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BBhV § 13 Leistungen von Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern (Law)
Aufwendungen für Leistungen von Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern sind nach Maßgabe des § 6 Absatz 3 Satz 4 und nach § 22 Absatz 6 beihilfefähig.
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BBhV Anlage 9 (zu § 23 Absatz 1) (Law)
...23,10 € 5 Krankengymnastik auf neurophysiologischer Grundlage bei zentralen Bewegungsstörungen, die angeboren sind oder bis zum A...
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BBhV Anlage 10 (zu § 23 Absatz 1 und § 24 Absatz 1) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2012, 2000) Das Heilmittel muss von einer der folgenden Personen erbracht werd...