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BPolLV 2011 Inhaltsübersicht (Law)
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BPolLV 2011 § 5 Einstellung in den Vorbereitungsdienst (Law)
...rledigung der öffentlichen Aufgaben erforderlich ist.
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BPolLV 2011 § 6 Mittlerer Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei (Law)
...rlichen Kenntnisse nachgewiesen haben.
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BPolLV 2011 § 7 Gehobener Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei (Law)
Der Vorbereitungsdienst für den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei dauert drei Jahre und wird in einem modularisierten Diplomstudiengang an der Fachhochschule des Bundes für öffentli...
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BPolLV 2011 § 12 Besondere Fachverwendungen (Law)
...rlässt für die Unterweisungen einen Rahmenplan. (5) Sind Personen nach Absatz 1 Nummer 1 oder 3 für eine Verwendung im ärztlichen Dienst als Polizeivollzugsbeamtin oder Polizeivollzugsbeamte...
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BPolLV 2011 § 13 Erprobungszeit (Law)
(1) Die Erprobung auf einem höherwertigen Dienstposten dauert 1. für Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte des mit...
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BPolLV 2011 § 8 Höherer Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei (Law)
Der Vorbereitungsdienst für den höheren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei dauert in der Regel zwei Jahre. Er besteht aus einer fachpraktischen Ausbildungsphase und dem Masterstudiengang „Öffe...
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BPolLV 2011 § 14 Fortbildung sowie Erhaltung der körperlichen Leistungsfähigkeit (Law)
...rliche Leistungsfähigkeit zu erhalten und nach Möglichkeit zu steigern. Die körperliche Leistungsfähigkeit soll regelmäßig überprüft werden. (4) Im Übrigen gilt § 47 der Bundeslaufbahnverord...
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BPolLV 2011 § 1 Geltungsbereich (Law)
Soweit in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist, gelten für die Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten in der Bundespolizei die Vorschriften der Bundeslaufbahnverordnung. ...
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BPolLV 2011 § 2 Schwerbehinderte Menschen (Law)
§ 5 der Bundeslaufbahnverordnung gilt mit der Maßgabe, dass die besonderen gesundheitlichen Anforderungen, die der Polizeivollzugsdienst an Beamtinnen und Beamte stellt, berücksichtigt werden. ...
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BPolLV 2011 § 3 Gestaltung und Ämter der Laufbahnen (Law)
(1) Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes in der Bundespolizei sind 1. die Laufbahn des mittleren Polizeivollzugsdienstes in de...
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BPolLV 2011 § 4 Einrichtung von Vorbereitungsdiensten (Law)
Für die Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes in der Bundespolizei werden Vorbereitungsdienste eingerichtet. Im Übrigen gilt § 10 Absatz 2 der Bundeslaufbahnverordnung.
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BPolLV 2011 § 15 Aufstieg (Law)
(1) Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte können zum Aufstieg in die nächsthöhere Laufbahn zugelassen werden, wenn sie erfolgreich an einem Auswahlverfahren teilgenommen hab...
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BPolLV 2011 § 17 Übergangsregelungen für den Aufstieg (Law)
...rliegen, können Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte, die die Befähigung für den höheren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei nach § 30 Absatz 5 der Bundespolizei-Laufbahnverordnu...
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BPolLV 2011 Anlage 2 (zu § 12) (Law)
...rlaubnis als Rettungsassistentin oder Rettungsassistent nach dem Rettungsassistentengesetz oder als Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter nach dem Notfallsanitätergesetz und ...
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BPolLV 2011 Anlage 1 (zu § 3 Absatz 2) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2011, 2414) Die in § 3 Absatz 2 aufgeführten Laufbahnen umfassen die nachfolgenden Ämter: ...
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BPolLV 2011 § 16 Verkürzter Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei (Law)
...rleihung des ersten Beförderungsamtes gilt § 40 der Bundeslaufbahnverordnung. Abweichend davon kann Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten, die ein Amt der Besoldungsgruppe A 9 mit Amtsz...
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BPolLV 2011 § 11 Einstellung oder Versetzung aus Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes (Law)
...rlässt für die Unterweisung einen Rahmenplan. (4) Im Übrigen gilt § 44 der Bundeslaufbahnverordnung.
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BPolLV 2011 § 10 Zugang zum höheren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei für Bewerberinnen und Bewerber mit einer zweiten Staatsprüfung (Law)
...rlich sind, und 3. eine zweite Staatsprüfung bestanden haben. (2) Während der Probezeit erh...
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BPolLV 2011 § 9 Zugang zum höheren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei bei Besitz einer erforderlichen Hochschulausbildung (Law)
(1) Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte des mittleren und gehobenen Polizeivollzugsdienstes in der Bundespolizei, die eine Hochschulausbildung besitzen, die den Zugang zum höheren Poli...