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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 4 Ausbildungsberufsbild (Law)
...4. Umweltschutz, 5. Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken, ...
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 8 Zwischenprüfung (Law)
...4) Im schriftlichen Teil der Prüfung sind in insgesamt höchstens 120 Minuten Aufgaben, die im Zusammenhang mit der praktischen Aufgabe stehen, zu bearbeiten. (5) In beiden Prüfungsteilen sol...
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 2 Ausbildungsdauer (Law)
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
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RheinSchPersV § 8.02 Antrags- und Zulassungsverfahren (Law)
1. Wer ein Radarpatent erwerben will, hat einen Antrag auf Zulassung zur Prüfung und Erteilung des Patentes mit folgenden ...
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BGB § 802 Zahlungssperre (Law)
Der Beginn und der Lauf der Vorlegungsfrist sowie der Verjährung werden durch die Zahlungssperre zugunsten des Antragstellers gehemmt. Die Hemmung beginnt mit der Stellung des Antrags auf Zahlungssper...
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes (Law)
Der Ausbildungsberuf Holzbearbeitungsmechaniker/Holzbearbeitungsmechanikerin wird staatlich anerkannt.
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ZPO § 802 Ausschließlichkeit der Gerichtsstände (Law)
Die in diesem Buch angeordneten Gerichtsstände sind ausschließliche.
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 5 Ausbildungsrahmenplan (Law)
...4 genannten Fertigkeiten und Kenntnisse sollen nach der in der Anlage enthaltenen Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung (Ausbildungsrahmenplan) vermittelt werden. Ein...
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 6 Ausbildungsplan (Law)
Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 7 Berichtsheft (Law)
Die Auszubildenden haben ein Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen. Ihnen ist Gelegenheit zu geben, das Berichtsheft während der Ausbildungszeit zu führen. Die Ausbildenden haben ...
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BinSchStrO 2012 § 8.02 Geschleppte und schleppende Schubverbände (Law)
...4. Der Schubverband gilt hierbei als Fahrzeug mit Maschinenantrieb an der Spitze eines Schleppverbandes.
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 Eingangsformel (Law)
...4. August 1969 (BGBl. I S. 1112), der zuletzt durch Artikel 184 Nr. 1 der Verordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2304) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Arb...
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 9 Abschlussprüfung (Law)
...4) Für den schriftlichen Teil der Prüfung ist von folgenden zeitlichen Höchstwerten auszugehen: ...
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 10 Übergangsregelung (Law)
Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen, sind die bisherigen Vorschriften weiter anzuwenden, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren die Anwendung der...
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)
...4 in Kraft.
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 Anlage (zu § 5) (Law)
...4 Umweltschutz (§ 4 Abs. 1 Nr. 4) Zur Vermeidung...
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 3 Zielsetzung der Berufsausbildung (Law)
Die in dieser Verordnung genannten Fertigkeiten und Kenntnisse sollen bezogen auf Arbeits- und Geschäftsprozesse vermittelt werden. Sie sollen so vermittelt werden, dass die Auszubildenden zur Ausübun...
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BinSchUO2008Anh II § 8.02 Sicherheitsvorkehrungen (Law)
...4. Wo dies erforderlich ist, müssen Verbindungsstellen von Leitungen für Brennstoff, Schmieröl und Öle, die in Kraftübertragungssystemen, Schalt-, Antriebs- und Heizsyst...
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BinSchUO2008Anh X § 8.02 Allgemeine Bestimmungen (Law)
Bei Zeesbooten ist die Zulassung zu beschränken auf: a) Tagesfahrten unter Segel, ohne Übernachtung, mit maximal 12 Fahrgästen un...
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MoselSchPV 1997 § 8.02 Geschleppte und schleppende Schubverbände (Law)
1. Ein Schubverband darf nicht geschleppt werden. In Ausnahmefällen, die durch außergewöhnliche örtliche Verhältnisse bedingt...