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BWO 1985 Anlage 22 (zu § 39 Abs. 4 Nr. 1) (Law)
( Fundstelle: Anlageband zum BGBl. I Nr. 26 vom 26. April 2002, S. 38; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote ) ...
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BWO 1985 § 22 Einspruch gegen das Wählerverzeichnis und Beschwerde (Law)
(1) Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der Einsichtsfrist Einspruch einlegen. (2) Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Ge...
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BWO 1985 Anlage 18 (zu § 34 Abs. 5 Nr. 3 Buchstabe a) (Law)
( Fundstelle: Anlageband zum BGBl. I Nr. 26 vom 26. April 2002, S. 31; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote ) ...
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BWO 1985 § 18 Verfahren für die Eintragung in das Wählerverzeichnis auf Antrag (Law)
(1) Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis ist schriftlich bis spätestens zum 21. Tage vor der Wahl bei der zuständigen Gemeindebehörde zu stellen. Er muss den Familiennamen, die Vornamen,...
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BWO 1985 Anlage 2 (zu § 18 Abs. 5) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2013, 1260 — 1263) ...
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BWO 1985 Anlage 1 (zu § 18 Absatz 6) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2017, 588 — 592) ① Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis...
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BWO 1985 § 33 Beteiligungsanzeige der in § 18 Abs. 2 des Bundeswahlgesetzes genannten Parteien, Beseitigung von Mängeln (Law)
(1) Der Bundeswahlleiter vermerkt auf jeder Beteiligungsanzeige den Tag des Eingangs und prüft unverzüglich, ob sie den Anforderungen des Bundeswahlgesetzes entspricht. Stellt er Mängel f...