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GärtnAusbV § 16 Übergangsregelungen (Law)
...parteien vereinbaren für Berufsausbildungsverhältnisse im ersten und im zweiten Ausbildungsjahr die Anwendung der Vorschriften dieser Verordnung.
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GärtnAusbV § 8 Zwischenprüfung (Law)
...5.1c, 5.2a, 5.2f, 6b, 6d und 6f für das zweite Ausbildungsjahr aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht entsprechend dem Rahmenlehrplan zu vermittelnden Lehrstof...
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GärtnAusbV § 5 Ausbildungsrahmenplan (Law)
...pläne) vermittelt werden. Eine vom Ausbildungsrahmenplan innerhalb der beruflichen Grundbildung und innerhalb der beruflichen Fachbildung abweichende sachliche und zeitliche Gliederung des Ausbildungs...
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GärtnAusbV Anlage 3a (zu § 5) (Law)
...5.3 Nutzung pflanzlicher Produkte (§ 4 Abs. 1 Nr. 5.3) a) Zeitpunkt für die Ernte oder Verwendung von Pflanzen und pflanzlichen Produkten fe...
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GärtnAusbV Anlage 3b (zu § 5) (Law)
...punktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 3a Abschnitt I der Berufsbildposition ...
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GärtnAusbV Anlage 7b (zu § 5) (Law)
...5 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 7a Abschnitt II der Berufsbildpositionen ...
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GärtnAusbV Anlage 2a (zu § 5) (Law)
...5.3 Nutzung pflanzlicher Produkte (§ 4 Abs. 1 Nr. 5.3) a) Zeitpunkt für die Ernte oder Verwendung von Pflanzen und pflanzlichen Produkten fe...
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GärtnAusbV Anlage 4b (zu § 5) (Law)
...5 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 4a Abschnitt II der Berufsbildpositionen ...
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GärtnAusbV Anlage 6a (zu § 5) (Law)
...5.3 Nutzung pflanzlicher Produkte (§ 4 Abs. 1 Nr. 5.3) a) Zeitpunkt für die Ernte oder Verwendung von Pflanzen und pflanzlichen Produkten fe...
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GärtnAusbV Anlage 6b (zu § 5) (Law)
...5 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 6a Abschnitt II der Berufsbildpositionen ...
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GärtnAusbV Anlage 2b (zu § 5) (Law)
...5 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 2a Abschnitt II der Berufsbildpositionen ...
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GärtnAusbV Anlage 5a (zu § 5) (Law)
...5.3 Nutzung pflanzlicher Produkte (§ 4 Abs. 1 Nr. 5.3) a) Zeitpunkt für die Ernte oder Verwendung von Pflanzen und pflanzlichen Produkten fe...
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GärtnAusbV Anlage 7a (zu § 5) (Law)
...5.3 Nutzung pflanzlicher Produkte (§ 4 Abs. 1 Nr. 5.3) a) Zeitpunkt für die Ernte oder Verwendung von Pflanzen und pflanzlichen Produkten fe...
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GärtnAusbV Anlage 1a (zu § 5) (Law)
...5.3 Nutzung pflanzlicher Produkte (§ 4 Abs. 1 Nr. 5.3) a) Zeitpunkt für die Ernte oder Verwendung von Pflanzen und pflanzlichen Produkten fe...
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GärtnAusbV Anlage 1b (zu § 5) (Law)
...5 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1a Abschnitt II der Berufsbildpositionen ...
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GärtnAusbV Anlage 4a (zu § 5) (Law)
...5.3 Nutzung pflanzlicher Produkte (§ 4 Abs. 1 Nr. 5.3) a) Zeitpunkt für die Ernte oder Verwendung von Pflanzen und pflanzlichen Produkten fe...
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GärtnAusbV Anlage 5b (zu § 5) (Law)
...5 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 5a Abschnitt II der Berufsbildpositionen ...