-
BesVNG 2 § 5 Wahrung des Besitzstandes (Law)
...50 DM als ruhegehaltfähig; b) als Zuschuß im Sinne von Nummer 1 der in Satz 1 bezeichneten Vorbemerkungen ...
-
BesVNG 2 § 2 Berlin-Klausel (Law)
...52 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes.
-
BesVNG 2 § 1 (Law)
-
-
BesVNG 2 Inhaltsübersicht (Law)
...
-
BesVNG 2 Eingangsformel (Law)
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
-
BesVNG 2 (XXXX) §§ 1 und 2 (weggefallen) (Law)
-
-
BesVNG 2 § 19 Ortszuschlag für Kasernierte (Law)
Soweit in Gemeinschaftsunterkünften wohnenden Beamten der Länder ein höherer Ortszuschlag gewährt wird als nach § 39 Abs. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes, verbleibt es dabei.
-
BesVNG 2 § 21 Zulage für Beamte an Theatern (Law)
...50 DM gewährt werden. Durch die Stellenzulage werden die Besonderheiten des Dienstes an Theatern, insbesondere die mit dem Dienst zu ungünstigen Zeiten und mit dem Nachtdienst verbundenen Erschwerniss...
-
BesVNG 2 § 26 Übergangsvorschriften für Artikel VII (Law)
...557) auf 11,4 vom Hundert festgestellt. 2. Feststellungszeitraum im Sinne des Artikels VII § 3 Abs. 4 dieses Gesetzes ist di...
-
BesVNG 2 § 23 Fortgeltung von Regelungen außerhalb der Landesbesoldungsgesetze (Law)
...5 aufgeführten Beamten der Gemeinden, Gemeindeverbände und der sonstigen der Aufsicht eines Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts bis zur Neuregelung d...
-
BesVNG 2 § 28 Übergangsregelung für Sicherheitsdienste (Law)
...50 Deutsche Mark gewähren.
-
BesVNG 2 § 13 Wegfall der Ruhegehaltfähigkeit bei Zulagen (Law)
Soweit durch dieses Gesetz eine ruhegehaltfähige Zulage durch eine nichtruhegehaltfähige Zulage ersetzt und keine ruhegehaltfähige Überleitungszulage nach § 11 gewährt wird, gilt für die bisherigen Em...
-
BesVNG 2 § 14 Aufhebung von besoldungsrechtlichen Vorschriften der Länder (Law)
...5. § 33 Abs. 2 des Landesbesoldungsgesetzes für das Land Baden-Württemberg, 6. § 4 Abs. 1 und...
-
BesVNG 2 § 18 Aufhebung von Vorschriften über Erschwerniszulagen (Law)
Die bundesrechtlichen Vorschriften über die Gewährung von Erschwerniszulagen treten außer Kraft, soweit sie die Gewährung der Zulagen für den Dienst bei Justizvollzugsanstalten und den Vo...
-
BesVNG 2 § 25 Änderung der Ausgangslage für Artikel VII (Law)
Artikel V des Zweiten Bundesbesoldungserhöhungsgesetzes ist mit Wirkung vom Inkrafttreten dieses Gesetzes mit der Maßgabe anzuwenden, daß in § 1 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 und Abs. 4 an die Stelle des 31. M...
-
BesVNG 2 § 6 Besoldungsdienstalter der vorhandenen Beamten (Law)
Die Festsetzung des Besoldungsdienstalters der bei Inkrafttreten dieses Gesetzes im Amt befindlichen Beamten bleibt unberührt. Das Besoldungsdienstalter wird auf Antrag des Beamten neu festgesetzt, we...
-
BesVNG 2 § 8 Überleitung der Richter und Staatsanwälte (Law)
...5) § 4 Abs. 5 gilt entsprechend. Richter, die am 30. Juni 1975 ein Beförderungsamt innehaben, das sich durch Funktionszusatz vom Eingangsamt abhebt, und deren Funktion vom 1. Juli 1975 an der Besoldun...
-
BesVNG 2 § 24 Aufrechterhaltung von Vorschriften für Versorgungsempfänger (Law)
...5. August 1971 (Bundesgesetzbl. I S. 1281) und das entsprechende Landesrecht. (3) Die Festsetzung des Besoldungsdienstalters und des Besoldungslebensalters der bei Inkrafttreten dieses Geset...
-
BesVNG 2 § 27 Übergangsregelung für Stufenlehrer (Law)
Regelungen über die Besoldung von Lehrern in einem Amt mit stufenbezogenem Schwerpunkt dürfen bis zum 30. Juni 1977 nicht getroffen werden.
-
BesVNG 2 § 3 Inkrafttreten (Law)
(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 1975 in Kraft, soweit die Absätze 2 und 3 nichts anderes bestimmen. (2) Abweichend von Absatz 1 treten in Kraft: 1...