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ÄApprO 2002 § 43 Abweichende Regelungen für die Prüfungen (Law)
...ber 2003 den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bereits bestanden haben, den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung aber noch nicht bestanden haben, legen diesen bis zum 1. Oktober 2006 nach de...
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ÄApprO 2002 Anlage 17 (zu § 35a Absatz 3) (Law)
...bsatz 5 der Bundesärzteordnung die Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs für die Tätigkeit, die zum Abschluss der ärztlichen Ausbildung ...
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ÄApprO 2002 § 17 Ladung zu den Prüfungsterminen (Law)
...ben, die Ladung zur mündlich-praktischen Prüfung spätestens fünf Kalendertage vor dem Prüfungstermin zugestellt.
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ÄApprO 2002 Anlage 6 (zu § 7 Abs. 4 Satz 2) (Law)
...Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung vom ........ bis zum ................................... in der unten bezeichneten Einri...
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ÄApprO 2002 § 6 Krankenpflegedienst (Law)
...bilitationseinrichtung mit einem vergleichbaren Pflegeaufwand abzuleisten. Er hat den Zweck, den Studienanwärter oder Studierenden in Betrieb und Organisation eines Krankenhauses einzuführen und ihn m...
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ÄApprO 2002 Anlage 12 (zu § 13 Absatz 4, §§ 32, 33 Absatz 2, § 41 Absatz 3 und § 43 Absatz 2 Satz 7) (Law)
...bgelegt. Unter Berücksichtigung der Prüfungsnoten für den Ersten Abschnitt und den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung ...
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ÄApprO 2002 Anlage 5 (zu § 6 Abs. 4 Satz 2) (Law)
...bildung in dem unten bezeichneten Krankenhaus unter meiner Leitung den Krankenpflegedienst abgeleistet. Dauer d...