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MitbestGWO 1 2002 § 13 Antrag auf Abstimmung (Law)
(1) In einem Unternehmen mit in der Regel insgesamt nicht mehr als 8.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern kann ein Antrag auf Abstimmung darüber, dass die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbei...
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MitbestGWO 1 2002 § 6 Mitteilungspflicht (Law)
Der Betriebswahlvorstand teilt unverzüglich nach seiner Bildung dem Unternehmen und den im Unternehmen vertretenen Gewerkschaften schriftlich die Namen seiner Mitglieder und seine Anschrift mit. ...
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MitbestGWO 1 2002 § 1 Geltungsbereich (Law)
(1) Besteht ein Unternehmen, in dem die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes ein Mitbestimmungsrecht haben, aus einem Betrieb, so bestimmen sich die Wahl und die Abberufung ...
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MitbestGWO 1 2002 § 20 Öffentliche Stimmauszählung (Law)
(1) Unverzüglich nach Abschluss der Stimmabgabe zählt der Betriebswahlvorstand öffentlich die Stimmen aus. (2) Nach Öffnung der Wahlurne entnimmt der Betriebswahlvorstand die Stimmzettel und...
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MitbestGWO 1 2002 § 21 Abstimmungsniederschrift (Law)
...6. das Abstimmungsergebnis; 7. besondere während der Abstimmung eingetretene Zwischenfälle oder sonstige Erei...
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MitbestGWO 1 2002 § 31 Abstimmungsniederschrift (Law)
...6. besondere während der Abstimmung eingetretene Zwischenfälle oder sonstige Ereignisse.
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MitbestGWO 1 2002 § 36 Anzuwendende Vorschriften (Law)
(1) Sind die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer in unmittelbarer Wahl zu wählen, so richtet sich das weitere Wahlverfahren nach den Vorschriften des Kapitels 2. (2) Sind die Aufsichtsr...
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MitbestGWO 1 2002 § 37 Wahlausschreiben (Law)
...6. wo und wie die Wahlberechtigten von den Wahlvorschlägen Kenntnis erlangen können; 7. Ort, Tag und Zeit der...
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MitbestGWO 1 2002 § 67 Ausnahme (Law)
Die Vorschriften der Unterabschnitte 1 bis 7 sind nicht anzuwenden, wenn nach den Vorschriften dieser Verordnung oder, unter den in § 50 Abs. 1 bezeichneten Voraussetzungen, nach den Vorschriften der ...
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MitbestGWO 1 2002 § 76 Öffentliche Stimmauszählung (Law)
(1) Unverzüglich nach Abschluss der Stimmabgabe zählt der Betriebswahlvorstand öffentlich die Stimmen aus. (2) Nach Öffnung der Wahlurne entnimmt der Betriebswahlvorstand die Stimmzettel und...
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MitbestGWO 1 2002 § 91 Ersatzmitglieder (Law)
Für die Abberufung von Ersatzmitgliedern (§ 23 Abs. 4 des Gesetzes) sind die Vorschriften der Kapitel 1 bis 3 entsprechend anzuwenden.
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MitbestGWO 1 2002 § 95 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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MitbestGWO 1 2002 Eingangsformel (Law)
...6 (BGBl. I S. 1153) verordnet die Bundesregierung:
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MitbestGWO 1 2002 § 12 Bekanntmachung (Law)
...6. dass ein Beschluss über die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer durch Delegierte nur mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst werden kann; ...
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MitbestGWO 1 2002 § 17 (weggefallen) (Law)
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MitbestGWO 1 2002 § 39 Öffentliche Stimmauszählung (Law)
(1) Unverzüglich nach Abschluss der Stimmabgabe zählt der Betriebswahlvorstand öffentlich die Stimmen aus. (2) Nach Öffnung der Wahlurne entnimmt der Betriebswahlvorstand die Stimmzettel und...
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MitbestGWO 1 2002 § 56 Ungültige Wahlvorschläge (Law)
(1) Ungültig sind Wahlvorschläge, 1. die nicht fristgerecht eingereicht worden sind, ...
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MitbestGWO 1 2002 § 65 Wahlniederschrift (Law)
...62); 6. für jeden Wahlvorschlag gesondert die Namen und Anschriften a) ...
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MitbestGWO 1 2002 § 86 Abberufungsausschreiben, Wählerliste (Law)
...6. dass der Beschluss über die Abberufung einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen bedarf; 7. ...
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MitbestGWO 1 2002 § 88 Delegiertenliste (Law)
...69 Abs. 2 und 3 und § 70 sind entsprechend anzuwenden.