-
BesVNG 2 § 7 Überschreitung der zulässigen Zahl von Planstellen für Konrektoren an Grundschulen, Hauptschulen, Grund- und Hauptschulen, Realschulen sowie für Studiendirektoren (Law)
Wird bei Inkrafttreten dieses Gesetzes die nach den Funktionsbeschreibungen in den maßgebenden Besoldungsgruppen zulässige Zahl von Planstellen für Konrektoren, von denen keiner zu dem ständigen Vertr...
-
BesVNG 2 § 2 Berlin-Klausel (Law)
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erla...
-
BesVNG 2 § 1 (Law)
-
-
BesVNG 2 Inhaltsübersicht (Law)
...
-
BesVNG 2 Eingangsformel (Law)
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
-
BesVNG 2 (XXXX) §§ 1 und 2 (weggefallen) (Law)
-
-
BesVNG 2 § 19 Ortszuschlag für Kasernierte (Law)
Soweit in Gemeinschaftsunterkünften wohnenden Beamten der Länder ein höherer Ortszuschlag gewährt wird als nach § 39 Abs. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes, verbleibt es dabei.
-
BesVNG 2 § 21 Zulage für Beamte an Theatern (Law)
Landesrechtliche Vorschriften über die Gewährung einer Zulage an Beamte an Theatern können aufrechterhalten bleiben oder durch Rechtsverordnung der Landesregierung neu erlassen werden. Es darf höchste...
-
BesVNG 2 § 26 Übergangsvorschriften für Artikel VII (Law)
...73 und am 1. Juli 1974 und den für diesen Personenkreis im Monat Dezember 1973 und im Monat Juli 1974 entstandenen Besoldungsaufwand (Artikel VII § 3 Abs. 1 dieses Gesetzes) mit; die sachliche und rec...
-
BesVNG 2 § 23 Fortgeltung von Regelungen außerhalb der Landesbesoldungsgesetze (Law)
Soweit dieses Gesetz nicht etwas anderes bestimmt, bleiben nicht in Landesbesoldungsgesetzen enthaltene Regelungen über die Einstufung und Amtsbezeichnung der in § 5 aufgeführten Beamten der Gemeinden...
-
BesVNG 2 § 28 Übergangsregelung für Sicherheitsdienste (Law)
Regelungen über die Gewährung von Zulagen zur pauschalierten Abgeltung der Erschwernisse und Aufwendungen bei den Sicherheitsdiensten des Bundes oder der Länder sind bis zum Inkrafttreten der Vorbemer...
-
BesVNG 2 § 13 Wegfall der Ruhegehaltfähigkeit bei Zulagen (Law)
Soweit durch dieses Gesetz eine ruhegehaltfähige Zulage durch eine nichtruhegehaltfähige Zulage ersetzt und keine ruhegehaltfähige Überleitungszulage nach § 11 gewährt wird, gilt für die bisherigen Em...
-
BesVNG 2 § 14 Aufhebung von besoldungsrechtlichen Vorschriften der Länder (Law)
...7 zur Besoldungsordnung A des Hamburgischen Besoldungsgesetzes, 7. § 25a und § 30 des Besoldungsgesetzes für das Land Nieder...
-
BesVNG 2 § 18 Aufhebung von Vorschriften über Erschwerniszulagen (Law)
Die bundesrechtlichen Vorschriften über die Gewährung von Erschwerniszulagen treten außer Kraft, soweit sie die Gewährung der Zulagen für den Dienst bei Justizvollzugsanstalten und den Vo...
-
BesVNG 2 § 25 Änderung der Ausgangslage für Artikel VII (Law)
...73 jeweils der 30. November 1973 tritt.
-
BesVNG 2 § 6 Besoldungsdienstalter der vorhandenen Beamten (Law)
Die Festsetzung des Besoldungsdienstalters der bei Inkrafttreten dieses Gesetzes im Amt befindlichen Beamten bleibt unberührt. Das Besoldungsdienstalter wird auf Antrag des Beamten neu festgesetzt, we...
-
BesVNG 2 § 8 Überleitung der Richter und Staatsanwälte (Law)
...75 ein Beförderungsamt innehaben, das sich durch Funktionszusatz vom Eingangsamt abhebt, und deren Funktion vom 1. Juli 1975 an der Besoldungsgruppe R 1 zugeordnet ist, werden übergeleitet ...
-
BesVNG 2 § 24 Aufrechterhaltung von Vorschriften für Versorgungsempfänger (Law)
(1) § 74 des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung dieses Gesetzes gilt für Versorgungsempfänger mit Wohnsitz in Berlin entsprechend. (2) Vorschriften des Bundes und der Länder zur Überlei...
-
BesVNG 2 § 27 Übergangsregelung für Stufenlehrer (Law)
...77 nicht getroffen werden.
-
BesVNG 2 § 5 Wahrung des Besitzstandes (Law)
...78 auf einen Monat durchschnittlich entfallende Anteil an die Stelle des Monatsbetrages des Kolleggeldpauschales. (4) Professoren der Besoldungsgruppe C 4, deren neues Grundgeha...