-
BGB § 643 Kündigung bei unterlassener Mitwirkung (Law)
Der Unternehmer ist im Falle des § 642 berechtigt, dem Besteller zur Nachholung der Handlung eine angemessene Frist mit der Erklärung zu bestimmen, dass er den Vertrag kündige, wenn die Handlung nicht...
-
WG Art 71 (Law)
Der Neubeginn der Verjährung und ihre Hemmung nach § 204 des Bürgerlichen Gesetzbuchs wirken nur gegen den Wechselverpflichteten, in Ansehung dessen die Tatsache eingetreten ist, welche den Neubeginn ...
-
BHO § 71 Buchführung (Law)
(1) Über Zahlungen ist nach der im Haushaltsplan oder sonst vorgesehenen Ordnung in zeitlicher Folge Buch zu führen. Über eingegangene Verpflichtungen sowie über Geldforderungen des Bundes, die von Bu...
-
BVG § 71 (Law)
Bei Unterbringung des Leistungsberechtigten (§ 49 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch) zum Vollzug einer Freiheitsstrafe oder einer freiheitsentziehenden Maßregel der Besserung und Sicherung sind bei d...
-
GWB § 71 Beschwerdeentscheidung (Law)
(1) Das Beschwerdegericht entscheidet durch Beschluss nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung. Der Beschluss darf nur auf Tatsachen und Beweismittel gestützt w...
-
GewO § 71 Vergütung (Law)
Der Veranstalter darf bei Volksfesten, Wochenmärkten und Jahrmärkten eine Vergütung nur für die Überlassung von Raum und Ständen und für die Inanspruchnahme von Versorgungseinrichtungen und Versorgung...
-
IfSG § 71 (weggefallen) (Law)
-
Grundgesetz Artikel 71 (Law)
Im Bereiche der ausschließlichen Gesetzgebung des Bundes haben die Länder die Befugnis zur Gesetzgebung nur, wenn und soweit sie hierzu in einem Bundesgesetze ausdrücklich ermächtigt werden.
-
AuslSchuldAbkAG § 71 (Law)
(1) Über den Entschädigungsanspruch entscheidet vorbehaltlich des Rechtsweges die Oberfinanzdirektion; sie kann auf den Anspruch Vorauszahlungen in angemessener Höhe gewähren. Zuständig ist im Falle d...
-
BNotO § 71 (Law)
(1) Die Kammerversammlung wird durch den Präsidenten einberufen. (2) Der Präsident muß die Kammerversammlung alljährlich einmal einberufen. Er muß sie ferner einberufen, wenn ein Zehntel der...
-
FlurbG § 71 (Law)
Über die Leistungen nach § 69, den Ausgleich nach § 70 Abs. 1 und die Auflösung des Pachtverhältnisses nach § 70 Abs. 2 entscheidet die Flurbereinigungsbehörde. Die Entscheidung ergeht nur auf Antrag;...
-
LuftVG § 71 (Law)
...kräftig zurückgenommen oder widerrufen worden ist. (2) Absatz 1 Satz 1 gilt für einen bis zum 31. Dezember 1958 in dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach dem Stand bis zum 3. Oktober...
-
LuftFzgG § 71 (Law)
(1) Auf Grund der Erweiterung erstreckt sich das Registerpfandrecht auf die zur Zeit der Erweiterung oder später in das Ersatzteillager eingebrachten Ersatzteile. Dies gilt nicht für Ersatzteile, die ...
-
VwGO § 71 Anhörung (Law)
Ist die Aufhebung oder Änderung eines Verwaltungsakts im Widerspruchsverfahren erstmalig mit einer Beschwer verbunden, soll der Betroffene vor Erlaß des Abhilfebescheids oder des Widerspruchsbescheids...
-
HGBEG Art 71 (Law)
(1) Für Partenreedereien und Baureedereien, die vor dem 25. April 2013 entstanden sind, bleiben die §§ 489 bis 509 des Handelsgesetzbuchs in der bis zu diesem Tag geltenden Fassung maßgebend. ...
-
BörsZulV § 71 (weggefallen) (Law)
-
-
BeurkG § 71 (Law)
Dieses Gesetz gilt nicht für die Aufnahme eidesstattlicher Versicherungen in Verwaltungsverfahren.
-
EStG § 71 (weggefallen) (Law)
-
-
LBG § 71 (Law)
...kreis, insbesondere der Grunderwerbsteuer, sowie hinsichtlich der Gebühren, Kosten und Abgaben, die auf landesrechtlichen Vorschriften beruhen. (3) Die Gebühren-, Steuern-, Kosten- und Abgab...
-
StVollzG § 71 Grundsatz (Law)
Der Gefangene kann die soziale Hilfe der Anstalt in Anspruch nehmen, um seine persönlichen Schwierigkeiten zu lösen. Die Hilfe soll darauf gerichtet sein, den Gefangenen in die Lage zu versetzen, sein...