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SLV 2002 § 20 Zulassung zu einer Laufbahn der Feldwebel (Law)
Fachunteroffiziere aller Laufbahnen können zu einer Laufbahn der Feldwebel zugelassen werden, wenn sie die Voraussetzungen des § 15 Absatz 1 Nummer 2 und im Militärmusikdienst außerdem des § 15 Absatz...
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SLV 2002 § 8 Voraussetzungen für die Einstellung in das Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit (Law)
(1) Für die Laufbahnen der Mannschaften kann in das Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit eingestellt werden, wer 1. ...
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SLV 2002 Inhaltsübersicht (Law)
...8 Voraussetzungen für die Einstellung in das Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit § 9 ...
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SLV 2002 § 2 Dienstliche Beurteilung (Law)
...estgelegt werden. Wertungsbereiche in diesem Sinne werden durch Grenzwerte für die Notendurchschnitte der zu bewertenden Einzelmerkmale bestimmt. (6) Werden Richtwerte im Sinne ...
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SLV 2002 § 6 Umwandlung des Dienstverhältnisses und Laufbahnwechsel (Law)
(1) Die Umwandlung des Dienstverhältnisses einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten und umgekehrt ist nur mit Zustimm...
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SLV 2002 § 10 Beförderung der sonstigen Soldatinnen und Soldaten (Law)
...81 des Soldatengesetzes werden auf den Wehrdienst nach Satz 1 nicht angerechnet. Das Bundesministerium der Verteidigung kann die Anrechnung von Zeiten im Sinne des Satzes 3 zulassen, sofern Reservisti...
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SLV 2002 § 12 Beförderung der Unteroffizieranwärterinnen und Unteroffizieranwärter (Law)
(1) Die Beförderung einer Unteroffizieranwärterin oder eines Unteroffizieranwärters ist nach folgenden Dienstzeiten zulässig: 1. ...
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SLV 2002 § 32 Voraussetzungen für die Einstellung als Sanitätsoffizier (Law)
...8 gilt entsprechend. Das Bundesministerium der Verteidigung kann in besonders begründeten Fällen Ausnahmen von den Fristen nach § 28 Absatz 1 zulassen.
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SLV 2002 § 36 Beförderung der Militärmusikoffiziere (Law)
Beförderungen sind nach folgenden Dienstzeiten seit Ernennung zum Hauptmann zulässig: 1. zum Major nach drei Jahren und ...
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SLV 2002 § 38 Einstellung und Beförderung der Offiziere (Law)
...8 gelten entsprechend. Sofern das Studium mit einem Master oder einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossen worden ist, ist für eine Beförderung zum Major kein Stabsoffizierlehrgang erforderlich. ...
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SLV 2002 § 42 Beförderung der Offiziere (Law)
(1) Die Beförderung zum Hauptmann ist nach einer Dienstzeit von fünf Jahren, für Offiziere des fliegenden Personals und für Offiziere, die als Kampfschwimmerin oder Kampfschwimmer oder im Kommando Spe...
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SLV 2002 § 7 (weggefallen) (Law)
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SLV 2002 § 13 Einstellung mit einem höheren Dienstgrad, Nachbeförderung (Law)
...8 Absatz 1 Nummer 1 erfüllen, sich mindestens für drei Jahre zum Dienst in der Bundeswehr verpflichten und eine Eignungsübung mit Erfolg abgeleistet haben. (3) Abweichend von § 5a Absatz 1 u...
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SLV 2002 § 25 Beförderung der Offiziere (Law)
(1) Die Beförderung zum Hauptmann ist nach einer Dienstzeit von fünf Jahren seit Ernennung zum Leutnant zulässig. (2) Die Beförderung zum Major ist nach der erfolgreichen Teilnahme an einem ...
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SLV 2002 § 33 Beförderung der Sanitätsoffiziere (Law)
Beförderungen sind nach folgenden Dienstzeiten seit Ernennung zum Stabsarzt, Stabsveterinär oder Stabsapotheker zulässig: 1. zum...
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SLV 2002 § 41 Beförderung der Offizieranwärterinnen und Offizieranwärter (Law)
...8 Monaten angerechnet werden. (2) Die Beförderung der Anwärterinnen und Anwärter ist nach folgenden Dienstzeiten seit Zulassung zur Laufbahn des militärfachlichen Dienstes zuläs...
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SLV 2002 § 45 Ausnahmen (Law)
(1) Der Bundespersonalausschuss kann auf Antrag des Bundesministeriums der Verteidigung für einzelne Fälle oder für Gruppen von Fällen Ausnahmen von Vorschriften dieser Verordnung zulasse...
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SLV 2002 § 3 Ordnung der Laufbahnen (Law)
Die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten sind den Laufbahngruppen der Mannschaften, der Unteroffiziere und der Offiziere zugeordnet. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage zu dieser Verordnun...
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SLV 2002 § 4 Einstellung (Law)
(1) Einstellung ist die Begründung eines Wehrdienstverhältnisses. (2) Soldatinnen und Soldaten werden für alle Laufbahnen im untersten Dienstgrad der Mannschaften eingestellt, soweit durch d...
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SLV 2002 § 5a Dienstzeiterfordernisse (Law)
...8 Absatz 7 des Soldatengesetzes sowie eines Urlaubs nach § 28 Absatz 5 des Soldatengesetzes. Satz 1 Nummer 2 oder 3 ist nur anzuwenden, wenn die Soldatin oder d...