-
TKG 2004 § 38 Nachträgliche Regulierung von Entgelten (Law)
...8 genügen. Sofern der Anbieter mit beträchtlicher Marktmacht danach eigene Entgeltvorschläge vorlegt, prüft die Bundesnetzagentur binnen eines Monats, ob diese Entgelte die festgestellten Verstöße geg...
-
TKG 2004 § 8 Internationaler Status (Law)
...rliegen den sich aus der Konstitution der Internationalen Fernmeldeunion ergebenden Verpflichtungen. (2) Unternehmen, die internationale Telekommunikationsdienste erbringen, müs...
-
TKG 2004 § 118 (Law)
(weggefallen)
-
TKG 2004 § 151 (Law)
-
-
TKG 2004 Inhaltsübersicht (Law)
...80 Verpflichtung zur Erbringung des Universaldienstes § 81 Auferlegung von Universaldienstverpflichtun...
-
TKG 2004 Eingangsformel (Law)
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
-
TKG 2004 § 119 (Law)
(weggefallen)
-
TKG 2004 § 6 Meldepflicht (Law)
...rlich sind, insbesondere die Handelsregisternummer, die Anschrift, die Kurzbeschreibung des Netzes oder Dienstes sowie den voraussichtlichen Termin für die Aufnahme der Tätigkeit. Die Meldung hat nach...
-
TKG 2004 § 12 Konsultations- und Konsolidierungsverfahren (Law)
...rlage nach dieser Norm vorsehen und keine Ausnahme nach einer Empfehlung oder Leitlinien vorliegt, die die Kommission nach Artikel 7b der Richtlinie 2002/21/EG erlässt, gilt folgendes Verfahren: ...
-
TKG 2004 § 15 Verfahren bei sonstigen marktrelevanten Maßnahmen (Law)
Außer in den Fällen der §§ 10, 11 und 13 hat die Bundesnetzagentur bei allen Maßnahmen, die beträchtliche Auswirkungen auf den betreffenden Markt haben, vor einer Entscheidung das Verfahren nach § 12 ...
-
TKG 2004 § 16 Verträge über Zusammenschaltung (Law)
Jeder Betreiber eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes ist verpflichtet, anderen Betreibern öffentlicher Telekommunikationsnetze auf Verlangen ein Angebot auf Zusammenschaltung zu unterbreiten, u...
-
TKG 2004 § 21 Zugangsverpflichtungen (Law)
...rlegt werden für zeitunabhängig tarifierte Leistungen im Sinne von Buchstabe a Satz 1 und 2 mit Entgelten über 30 Euro (ab dem 1. Januar 2008 über 10 Euro), zeitabhängig tarifierte telekommunikationsg...
-
TKG 2004 § 25 Anordnungen durch die Bundesnetzagentur (Law)
...8 ganz oder teilweise nicht zustande und liegen die nach diesem Gesetz erforderlichen Voraussetzungen für eine Verpflichtung zur Zugangsgewährung vor, ordnet die Bundesnetzagentur nach Anhörung der Be...
-
TKG 2004 § 31 Entgeltgenehmigung (Law)
...rlichen Unterlagen vor dem beabsichtigten Inkrafttreten vorzulegen. Bei befristet erteilten Genehmigungen hat die Vorlage mindestens zehn Wochen vor Fristablauf zu erfolgen. (4) Die Bundesne...
-
TKG 2004 § 40 Funktionelle Trennung (Law)
...rleistungsebene bestehen, so kann sie als außerordentliche Maßnahme vertikal integrierten Unternehmen die Verpflichtung auferlegen, ihre Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Bereitstellung der betreffe...
-
TKG 2004 § 41c Schnittstellenbeschreibungen der Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze (Law)
(1) Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze sind verpflichtet, 1. angemessene und genaue technische Beschreibungen ihrer ...
-
TKG 2004 § 43 Vorteilsabschöpfung durch die Bundesnetzagentur (Law)
...rlässig gegen eine Vorschrift dieses Gesetzes verstoßen und dadurch einen wirtschaftlichen Vorteil erlangt, soll die Bundesnetzagentur die Abschöpfung des wirtschaftlichen Vorteils anordnen und dem Un...
-
TKG 2004 § 45l Dauerschuldverhältnisse bei Kurzwahldiensten (Law)
...rlangt hat und in denen der Hinweis unterblieben ist, kann der Anbieter nach Satz 1 den 20 Euro überschreitenden Betrag nicht verlangen. (2) Der Teilnehmer kann ein Dauerschuldverhältnis für...
-
TKG 2004 § 47b Abweichende Vereinbarungen (Law)
...rlassenen Rechtsverordnungen darf, soweit nicht ein Anderes bestimmt ist, nicht zum Nachteil des Teilnehmers abgewichen werden.
-
TKG 2004 § 56 Orbitpositionen und Frequenznutzungen durch Satelliten (Law)
...rliche oder juristische Personen mit Wohnsitz beziehungsweise Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, die Orbitpositionen und Frequenzen durch Satelliten nutzen, unterliegen den Verpflichtungen, die s...