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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 8 Zwischenprüfung (Law)
...s Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. (2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage für...
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StVollzG § 190 Reichsversicherungsordnung (Law)
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BinSchUO2008Anh II Anlage S Bordkläranlagen – Prüfverfahren – (Law)
...stung beschickt. Es werden unterschiedliche Belastungsphasen untersucht. Der Prüfablauf sieht Normallastphasen und Sonderlastphasen wie Überlastphase, Unterlastphase und Stand-by-Betriebsphase vor. Di...
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 2 Ausbildungsdauer (Law)
...sbildung dauert drei Jahre.
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AktG § 190 (weggefallen) (Law)
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SGG § 190 (Law)
...Sache ohne Schuld der gebührenpflichtigen Beteiligten entstanden ist, niederzuschlagen. Sie können von der Einziehung absehen, wenn sie mit Kosten oder Verwaltungsaufwand verknüpft ist, die in keinem ...
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VwGO § 190 (Law)
...s Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungs- und Bausparwesen vom 31. Juli 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 480) in der Fassung des Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Errichtung eines Bundesaufsi...
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BewG § 190 Ermittlung des Gebäudesachwerts (Law)
...ssung der Regelherstellungskosten erfolgt anhand der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Baupreisindizes. Dabei ist auf die Preisindizes für die Bauwirtschaft abzustellen, die das Statistisch...
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes (Law)
...sbildungsberuf Holzbearbeitungsmechaniker/Holzbearbeitungsmechanikerin wird staatlich anerkannt.
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StGB § 190 Wahrheitsbeweis durch Strafurteil (Law)
...sache eine Straftat, so ist der Beweis der Wahrheit als erbracht anzusehen, wenn der Beleidigte wegen dieser Tat rechtskräftig verurteilt worden ist. Der Beweis der Wahrheit ist dagegen ausgeschlossen...
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 5 Ausbildungsrahmenplan (Law)
...sausbildung (Ausbildungsrahmenplan) vermittelt werden. Eine von dem Ausbildungsrahmenplan abweichende sachliche und zeitliche Gliederung des Ausbildungsinhaltes ist insbesondere zulässig, soweit betri...
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 6 Ausbildungsplan (Law)
...sbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 7 Berichtsheft (Law)
...sheft in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen. Ihnen ist Gelegenheit zu geben, das Berichtsheft während der Ausbildungszeit zu führen. Die Ausbildenden haben das Berichtsheft regelmäßig durchzus...
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BRAO § 190 Beschlüsse der Hauptversammlung (Law)
...s Los. (4) Beschlüsse, welche die einzelnen Rechtsanwaltskammern wirtschaftlich belasten, kann die Hauptversammlung nur einstimmig fassen. Dies gilt jedoch nicht für die Beschlüsse, durch we...
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BrennO 1998 § 190 (Law)
...sitzer der Zollstelle eine Anmeldung nach vorgeschriebenem Muster einzureichen. (2) Der leitende Abfertigungsbeamte kann bis zur Eintragung des Abnahmeergebnisses in das Abnahmebuch (§ 205) ...
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 Eingangsformel (Law)
...s § 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August 1969 (BGBl. I S. 1112), der zuletzt durch Artikel 184 Nr. 1 der Verordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 230...
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 4 Ausbildungsberufsbild (Law)
...stand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, ...
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 9 Abschlussprüfung (Law)
...st auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Prüfungsbereichen durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag ge...
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 10 Übergangsregelung (Law)
...sausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen, sind die bisherigen Vorschriften weiter anzuwenden, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren die Anwendung der Vorschri...
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)
...se Verordnung tritt am 1. August 2004 in Kraft.