-
BinSchUO2008Anh II Anlage O – gilt nur für Fahrzeuge mit Schiffsattest – (Law)
...otoren eingebaut haben, die entweder die Grenzwerte der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt, wie in der Rheinschiffsuntersuchungsordnung festgelegt, oder die vergleichbaren Grenzwerte der Richt...
-
BinSchUO2008Anh II § 18.02 Anwendung des Teils II (Law)
...ofern in diesem Kapitel nichts anderes bestimmt ist, gelten für Bau und Ausrüstung von Baustellenfahrzeugen die Kapitel 3 bis 14 des Teils II.
-
BinSchUO2008Anh II § 19.02 Anwendung des Teils II (Law)
...orrichtungen, die zum Geben der in der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung vom vorgeschriebenen Sicht- und Schallzeichen sowie zur Bezeichnung der Schiffe erforderlich sind; ...
-
BinSchUO2008Anh II § 21.01 Anwendung des Teils II (Law)
...ortfahrzeugen, die der Richtlinie 94/25/EG (Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Sportboote) unterliege...
-
BinSchUO2008Anh II § 22a.02 Anwendung des Teils II (Law)
...on mehr als 110 m gelten zusätzlich zu den Anforderungen des Teils II die § 22a.03 bis 22a.05.
-
BinSchUO2008Anh II Inhaltsverzeichnis (Law)
-
BinSchUO2008Anh II § 22b.03 Anwendung des Teils II (Law)
...on § 15.02 Nr. 9 und § 15.15 Nr. 7 müssen alle Schotttüren fernbedient werden können. 3. Abweichend von § 6.02 Nr. 1 muss bei Ausfall oder S...
-
BinSchUO2008Anh II § 20.01 Anwendung des Teils II (Law)
...onale Übereinkommen von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS 1974) oder das Internationale Freibordübereinkommen von 1966 Anwendung findet, müssen im Besitz des jeweiligen gültigen i...
-
BinSchUO2008Anh II § 1.01 Begriffsbestimmungen (Law)
...ontrollstation“ ein Steuerhaus, ein Raum, der eine Notstromanlage oder Teile davon enthält oder ein Raum mit einer ständig von Bordpersonal oder Besatzungsmitgliedern besetzten Stelle, wie für Feuerme...
-
BinSchUO2008Anh II § 1.03 Schiffsattest (Law)
...on einer Untersuchungskommission eines Rheinuferstaates oder Belgiens erteilt worden ist oder ein von der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt als gleichwertig anerkanntes Zeugnis.
-
BinSchUO2008Anh II § 2.05 Vorläufiges Schiffsattest (Law)
...ofern die für die Anwendung des § 1.21 Nr. 1 der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung zuständige Behörde die Erlaubnis für die Durchführung des Sondertransports von dem Vorliegen eines solchen Attestes ...
-
BinSchUO2008Anh II § 2.16 Auskünfte (Law)
...ommission darf Personen, die ein begründetes Interesse glaubhaft machen, Einsicht in das Schiffsattest eines Fahrzeuges gestatten und auf Kosten dieser Personen Auszüge daraus oder beglaubigte Abschri...
-
BinSchUO2008Anh II § 2.17 Verzeichnis der Schiffsatteste (Law)
...ommissionen haben von jedem Schiffsattest, das sie erteilt haben, die Urschrift oder eine Kopie aufzubewahren. In diese tragen sie alle Vermerke und Änderungen sowie Ungültigkeitserklärungen und Neuer...
-
BinSchUO2008Anh II § 2.19 Gleichwertigkeit und Abweichungen (Law)
...ommission gestatten, dass auf diesem Fahrzeug andere Werkstoffe, Einrichtungen oder Ausrüstungen eingebaut oder mitgeführt werden oder dass andere bauliche Maßnahmen oder andere Anordnungen getroffen ...
-
BinSchUO2008Anh II § 3.03 Schiffskörper (Law)
...ollisionsschott in einem angemessenen Abstand vom Bug, so dass beim Fluten der wasserdichten Abteilung vor dem Kollisionsschott die Schwimmfähigkeit des vollbeladenen Schiffes erhalten bleibt und ein ...
-
BinSchUO2008Anh II § 5.01 Allgemeines (Law)
...ohne Maschinenantrieb, die dazu bestimmt sind, geschleppt zu werden, müssen den besonderen Anforderungen der Untersuchungskommission an die Fahr- und Manövriereigenschaften entsprechen. ...
-
BinSchUO2008Anh II § 5.07 Stoppeigenschaften (Law)
...oppeigenschaften durch die Wendeeigenschaften ersetzt werden. 3. Die Stoppeigenschaften sind durch Stoppmanöver auf einer Probefahrtstrecke ...
-
BinSchUO2008Anh II § 6.02 Antriebsanlage der Rudermaschine (Law)
...otorischem Antrieb muss eine zweite unabhängige Antriebsanlage oder ein zusätzlicher Handantrieb vorhanden sein. Bei Ausfall oder Störung der Antriebsanlage der Rudermaschine muss innerhalb von 5 Seku...
-
BinSchUO2008Anh II § 7.01 Allgemeines (Law)
...otwendigen Anzeige-, Überwachungs- und Bedienungseinrichtungen so angeordnet sein, dass sie der Rudergänger während der Fahrt mühelos überwachen und bedienen kann, ohne dabei seinen Platz verlassen zu...
-
BinSchUO2008Anh II § 8a.08 Kontrolle der Identifizierungsnummern (Law)
...o kann die Genehmigung für den betreffenden Motortyp, die betreffende Motorenfamilie oder die betreffende Motorengruppe zurückgezogen werden. In einem solchen Fall wird das Informationsverfahren nach ...