-
BinSchUO2008Anh II § 2.09 Nachuntersuchung (Law)
1. Vor Ablauf der Gültigkeit des Schiffsattestes muss das Fahrzeug einer Nachuntersuchung unterzogen werden. 2. ...
-
SGG § 209 (Law)
§ 43 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz gilt entsprechend.
-
StPO § 209 Eröffnungszuständigkeit (Law)
(1) Hält das Gericht, bei dem die Anklage eingereicht ist, die Zuständigkeit eines Gerichts niedrigerer Ordnung in seinem Bezirk für begründet, so eröffnet es das Hauptverfahren vor diesem Gericht. ...
-
BBauG § 209 Vorarbeiten auf Grundstücken (Law)
(1) Eigentümer und Besitzer haben zu dulden, dass Beauftragte der zuständigen Behörden zur Vorbereitung der von ihnen nach diesem Gesetzbuch zu treffenden Maßnahmen Grundstücke betreten und Vermessung...
-
FamFG § 209 Durchführung der Entscheidung, Wirksamkeit (Law)
(1) Das Gericht soll mit der Endentscheidung die Anordnungen treffen, die zu ihrer Durchführung erforderlich sind. (2) Die Endentscheidung in Ehewohnungs- und Haushaltssachen wird mit Rechts...
-
BEG § 209 (Law)
(1) Für das Verfahren vor den Entschädigungsgerichten und für die Zwangsvollstreckung gelten, unbeschadet der §§ 175 bis 183, die Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes, der Zivilprozeßordnung u...
-
BGB § 209 Wirkung der Hemmung (Law)
Der Zeitraum, während dessen die Verjährung gehemmt ist, wird in die Verjährungsfrist nicht eingerechnet.
-
BrennO 1998 § 209 (Law)
(1) Der Brennereibesitzer hat den abzuliefernden Branntwein nach der Abnahme zu verwahren und spätestens an dem Werktag, der auf den Abnahmetag folgt, mit den ihm übergebenen Frachtpapieren, Branntwei...
-
InsO § 209 Befriedigung der Massegläubiger (Law)
(1) Der Insolvenzverwalter hat die Masseverbindlichkeiten nach folgender Rangordnung zu berichtigen, bei gleichem Rang nach dem Verhältnis ihrer Beträge: 1. ...
-
AktG § 209 Zugrunde gelegte Bilanz (Law)
(1) Dem Beschluß kann die letzte Jahresbilanz zugrunde gelegt werden, wenn die Jahresbilanz geprüft und die festgestellte Jahresbilanz mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlußprüfers...
-
VVG 2008 § 209 Rückversicherung, Seeversicherung (Law)
Die Vorschriften dieses Gesetzes sind auf die Rückversicherung und die Versicherung gegen die Gefahren der Seeschifffahrt (Seeversicherung) nicht anzuwenden.
-
SGB 6 § 209 Berechtigung und Beitragsberechnung zur Nachzahlung (Law)
(1) Zur Nachzahlung berechtigt sind Personen, die 1. versicherungspflichtig oder 2....
-
SGB 7 § 209 Bußgeldvorschriften (Law)
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. einer Unfallverhütungsvorschrift nach § 15 Abs. 1 oder 2 zuwiderh...
-
BRAO § 209 Kammermitgliedschaft von Inhabern einer Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz (Law)
(1) Natürliche Personen, die im Besitz einer uneingeschränkt oder unter Ausnahme lediglich des Sozial- oder Sozialversicherungsrechts erteilten Erlaubnis zur geschäftsmäßigen Rechtsbesorgung sind, sin...
-
AO 1977 § 209 Gegenstand der Steueraufsicht (Law)
(1) Der Warenverkehr über die Grenze und in den Freizonen und Freilagern sowie die Gewinnung und Herstellung, Lagerung, Beförderung und gewerbliche Verwendung verbrauchsteuerpflichtiger Waren und der ...
-
UmwG 1995 § 209 Annahme des Angebots (Law)
Das Angebot nach § 207 kann nur binnen zwei Monaten nach dem Tage angenommen werden, an dem die Eintragung der neuen Rechtsform oder des Rechtsträgers neuer Rechtsform in das Register bekannt gemacht ...
-
SGB 5 § 209 Verwaltungsrat der Landesverbände (Law)
(1) Bei den Landesverbänden der Krankenkassen wird als Selbstverwaltungsorgan ein Verwaltungsrat nach näherer Bestimmung der Satzungen gebildet. Der Verwaltungsrat hat höchstens 30 Mitglieder. In dem ...
-
EinigVtr Anlage II Kap II A II Anlage II Kapitel II (Law)
Folgendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt mit folgenden Änderungen in Kraft: § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 2 und 3, §§ 22, 23 Abs. 2 und 3 sowie § 25 A...
-
EinigVtr Anlage II Kap II A I Anlage II Kapitel II (Law)
Folgendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt in Kraft: Länderwahlgesetz - LWG - vom 22. Juli 1990 (GBl. I Nr. 51 S. 960)
-
EinigVtr Anlage II Kap II A III Anlage II Kapitel II (Law)
...III Buchst. a bis d nicht mehr anzuwenden)