-
EmsLotsV 2003 § 10 Befreiung für Tankschiffe (Law)
(1) Die Schifffahrtspolizeibehörde kann auf Antrag von der Lotsenannahmepflicht befreien: 1. Führer eines See- oder Binnentanksc...
-
EmsLotsV 2003 § 19 (Law)
-
-
EmsLotsV 2003 Anlage 2 (zu § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 und 2 und § 10 Abs. 3) (Law)
Fundstelle des Originaltextes: BAnz. 2008, Nr. 64, 1512 Bescheinigung zum ...
-
EmsLotsV 2003 Eingangsformel (Law)
Auf Grund des § 5 Abs. 1 Nr. 3, 4 und 5 in Verbindung mit § 12 des Seelotsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. September 1984 (BGBl. I S. 1213) in Verbindung mit § 4 der Allgemeinen Lots...
-
EmsLotsV 2003 § 5 Lotsenanforderung und Versetzmanöver (Law)
(1) Führer von Schiffen, die zur Annahme eines Seelotsen verpflichtet sind oder einen Seelotsen annehmen wollen, müssen den Seelotsen rechtzeitig nach Maßgabe der Absätze 2 und 3 bei der Lotsenstation...
-
EmsLotsV 2003 § 18 Übergangsregelungen (Law)
-
-
EmsLotsV 2003 § 7 Ausnahmen von der Lotsenannahmepflicht (Law)
Von der Lotsenannahmepflicht ausgenommen sind die Führer von Dienstschiffen des Bundes und der Häfen- und Schifffahrtsverwaltungen der Länder sowie Führer von Tankschiffen mit einer Länge bis einschli...
-
EmsLotsV 2003 § 2 Lotsenbrüderschaft (Law)
Der Lotsdienst auf dem Seelotsrevier Ems obliegt den in der Lotsenbrüderschaft Emden zusammengeschlossenen Seelotsen.
-
EmsLotsV 2003 § 3 Lotsenstationen, Lotsenwechsel (Law)
(1) Auf dem Seelotsrevier Ems bestehen Lotsenstationen in Emden und auf Borkum. (2) Der Lotsenwechsel zwischen den Seelotsen für die Fahrtstrecken seewärts Emden und den Seelotsen für die Fa...
-
EmsLotsV 2003 § 4 Lotsenversetzpositionen (Law)
(1) Seelotsen werden im Bereich der Leuchttonne „Westerems“ (53° 39,3’ Nord und 006° 16,3’ Ost) und im Bereich der Leuchttonne „GW/TG“ versetzt und ausgeholt. (2) Ist infolge schlechten Wett...
-
EmsLotsV 2003 § 12 Befreiung von der Lotsenannahmepflicht in besonderen Fällen (Law)
Die Schifffahrtspolizeibehörde kann den Führer eines Schiffes in besonderen Einzelfällen über die Vorschriften der §§ 8 bis 10 hinaus nach Anhörung der Lotsenbrüderschaft von der Lotsenannahmepflicht ...
-
EmsLotsV 2003 § 15 Lotsentätigkeit nach der ersten Bestallung (Law)
(1) Nach seiner ersten Bestallung darf ein Seelotse während einer Übergangszeit nur Schiffe bestimmter Größe lotsen, und zwar 1. ...
-
EmsLotsV 2003 § 17 Ordnungswidrigkeiten (Law)
Ordnungswidrig im Sinne des § 47 Abs. 1 Nr. 7 des Seelotsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. als Schiffsführer ...
-
EmsLotsV 2003 § 20 Inkrafttreten (Law)
Diese Verordnung tritt am 1. März 2003 in Kraft.
-
EmsLotsV 2003 § 11 Stellvertreter des Schiffsführers (Law)
Die Vorschriften der §§ 8 bis 10 über die Befreiung von der Lotsenannahmepflicht gelten auch für den Stellvertreter des Schiffführers, wenn er die nautische Führung des Schiffes übernimmt. Der Stellve...
-
EmsLotsV 2003 § 16 Distanzlotsungen (Law)
Die Seelotsen der Lotsenbrüderschaft Emden dürfen über ihr Seelotsrevier hinaus zwischen den Außenstationen der deutschen Nordseereviere (jeweilige Position des Lotsenschiffes) lotsen; über diesen Ber...
-
EmsLotsV 2003 § 1 Begriffsbestimmungen (Law)
(1) Seeschiffe im Sinne dieser Verordnung sind Schiffe, die in einem Seeschiffsregister oder einem vergleichbaren ausländischen Register eingetragen sind und mit denen überwiegend Seefahrt betrieben w...
-
EmsLotsV 2003 § 6 Pflicht zur Annahme eines Bordlotsen (Law)
(1) Führer von Seeschiffen sind zur Annahme eines Lotsen an Bord verpflichtet, 1. auf den Fahrtstrecken binnenwärts der Lotsenve...
-
EmsLotsV 2003 § 13 Landradarberatung (Law)
(1) Führer von Fahrzeugen, die nach den Vorschriften der §§ 8 bis 12 von der Lotsenannahmepflicht befreit sind, haben bei Sichtweiten unter 2.000 m innerhalb der einzelnen Radarbereiche zwischen Emden...
-
EmsLotsV 2003 § 8 Befreiung von der Annahmepflicht eines Bordlotsen ohne Antrag für Seeschiffe (Law)
(1) Von der Lotsenannahmepflicht befreit sind Führer von Seeschiffen mit einer Länge bis einschließlich 120 m, einer Breite bis einschließlich 19 m und einem Tiefgang bis einschließlich 6...