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EuWO 1988 Anlage 19 (zu § 32 Abs. 4 Nr. 3) (Law)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2607; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) ...
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EuWO 1988 Anlage 17 (zu § 32 Abs. 4 Nr. 3) (Law)
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2601 - 2603 Ort, Datum .........
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EuWO 1988 § 17 Verfahren für die Eintragung von wahlberechtigten Deutschen in das Wählerverzeichnis auf Antrag (Law)
(1) Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis ist schriftlich bis spätestens zum 21. Tage vor der Wahl bei der zuständigen Gemeindebehörde zu stellen. Er muss den Familiennamen, die Vornamen,...
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EuWO 1988 § 19 Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis, über die Erteilung von Wahlscheinen und über die Bedingungen und Einzelheiten für die Ausübung des Wahlrechts von Unionsbürgern (Law)
(1) Die Gemeindebehörde macht spätestens am 24. Tage vor der Wahl nach dem Muster der Anlage 5 öffentlich bekannt, 1. von wem, z...
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EuWO 1988 Anlage 6 (zu § 19 Abs. 2) (Law)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2579; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) ...
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EuWO 1988 Anlage 6A (zu § 19 Abs. 3) (Law)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2580; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) ...
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EuWO 1988 Anlage 5 (zu § 19 Abs. 1) (Law)
...vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlang...
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EuWO 1988 Anlage 2 (zu § 17 Abs. 5) (Law)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2558 - 2563; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) ...