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InsO § 216 Rechtsmittel (Law)
(1) Wird das Insolvenzverfahren nach § 207, 212 oder 213 eingestellt, so steht jedem Insolvenzgläubiger und, wenn die Einstellung nach § 207 erfolgt, dem Schuldner die sofortige Beschwerde zu. ...
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BinSchUO 2008 Anhang VII Klassifikationsgesellschaften (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2008, Anlageband zu Nr. 59, S. 569 - 570; bezügl. einzelner Änderungen vgl. Fußnote) Liste der anerkannten Klassifikationsgese...
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BImSchV 12 2000 Anhang VII (weggefallen) (Law)
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BEG § 216 (Law)
Hat die Entschädigungsbehörde binnen einer Frist von einem Jahr seit Eingang des Antrages ohne zureichenden Grund keine Entscheidung über den Anspruch getroffen, so kann der Antragsteller vor dem für ...
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ZPO § 216 Terminsbestimmung (Law)
(1) Die Termine werden von Amts wegen bestimmt, wenn Anträge oder Erklärungen eingereicht werden, über die nur nach mündlicher Verhandlung entschieden werden kann oder über die mündliche Verhandlung v...
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BrennO 1998 § 216 (Law)
Die Brennereibesitzer haben auf Verlangen des Bundesmonopolamts die für die Festsetzung des Grundpreises, der Abzüge und Zuschläge notwendigen Angaben zu machen. Solche können insbesondere verlangt we...
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StGB § 216 Tötung auf Verlangen (Law)
(1) Ist jemand durch das ausdrückliche und ernstliche Verlangen des Getöteten zur Tötung bestimmt worden, so ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen. (2) Der...
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EinigVtr Anlage I Kap VII Anlage I Kapitel VII (Law)
(Fundstelle in der Anlage I des EinigVtr - BGBl. II 1990, 1019) (Kein Inhalt)
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WWSUVtr Anlage VII Grundsätze für die Übermittlung personenbezogener Informationen zur Durchführung des Vertrags (Law)
Bei der Übermittlung personenbezogener Informationen zur Durchführung des Vertrags werden die Vertragsparteien entsprechend Artikel 4 Abs. 3 des Vertrags nach folgenden Grundsätzen verfah...
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WG Art 83 (Law)
Muß eine wechselrechtliche Leistung von mehreren Personen oder von derselben Person mehrfach verlangt werden, so ist über die mehrfache Aufforderung nur eine Protesturkunde erforderlich.
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Grundgesetz Artikel 83 (Law)
Die Länder führen die Bundesgesetze als eigene Angelegenheit aus, soweit dieses Grundgesetz nichts anderes bestimmt oder zuläßt.
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BBauG § 216 Aufgaben im Genehmigungsverfahren (Law)
Die Verpflichtung der für das Genehmigungsverfahren zuständigen Behörde, die Einhaltung der Vorschriften zu prüfen, deren Verletzung sich nach den §§ 214 und 215 auf die Rechtswirksamkeit eines Fläche...
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FamFG § 216 Wirksamkeit; Vollstreckung vor Zustellung (Law)
(1) Die Endentscheidung in Gewaltschutzsachen wird mit Rechtskraft wirksam. Das Gericht soll die sofortige Wirksamkeit anordnen. (2) Mit der Anordnung der sofortigen Wirksamkeit kann das Ger...
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StPO § 216 Ladung des Angeklagten (Law)
(1) Die Ladung eines auf freiem Fuß befindlichen Angeklagten geschieht schriftlich unter der Warnung, daß im Falle seines unentschuldigten Ausbleibens seine Verhaftung oder Vorführung erfolgen werde. ...
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ArbGG § 83 Verfahren (Law)
(1) Das Gericht erforscht den Sachverhalt im Rahmen der gestellten Anträge von Amts wegen. Die am Verfahren Beteiligten haben an der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken. (1a) Der Vorsitz...
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BVG § 83 (Law)
Bei der Bemessung des Arbeitsentgelts von Beschäftigten, die Versorgungsbezüge nach diesem Gesetz erhalten, dürfen diese Bezüge nicht zum Nachteil des Beschäftigten berücksichtigt werden; insbesondere...
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FGO § 83 (Law)
Die Beteiligten werden von allen Beweisterminen benachrichtigt und können der Beweisaufnahme beiwohnen. Sie können an Zeugen und Sachverständige sachdienliche Fragen richten. Wird eine Frage beanstand...
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SchRG § 83 (Law)
In dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet gilt dieses Gesetz mit folgenden Maßgaben: 1. Rechte, mit denen ein ...
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SVG § 83 (Law)
(1) Ein ehemaliger Soldat, der im Zeitpunkt der Beendigung des Wehrdienstverhältnisses infolge einer Wehrdienstbeschädigung arbeitsunfähig ist und vor Beginn des Wehrdienstverhältnisses k...
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EinigVtr Anlage II Kap VII Anlage II Kapitel VII (Law)
(Fundstelle in der Anlage II des EinigVtr - BGBl. II 1990, 1206) (ohne Inhalt)