-
StGB § 354 (weggefallen) (Law)
-
-
BGB § 354 Verwirkungsklausel (Law)
Ist ein Vertrag mit dem Vorbehalt geschlossen, dass der Schuldner seiner Rechte aus dem Vertrag verlustig sein soll, wenn er seine Verbindlichkeit nicht erfüllt, so ist der Gläubiger bei dem Eintritt ...
-
HGB § 354 (Law)
(1) Wer in Ausübung seines Handelsgewerbes einem anderen Geschäfte besorgt oder Dienste leistet, kann dafür auch ohne Verabredung Provision und, wenn es sich um Aufbewahrung handelt, Lagergeld nach de...
-
RVO § 354 (Law)
(1) Wer der Dienstordnung unterstehen soll, wird durch schriftlichen Vertrag angestellt. (2) Nach zehnjähriger Beschäftigung darf die Kündigung oder Entlassung solcher Angestellten nur aus e...
-
InsO § 354 Voraussetzungen des Partikularverfahrens (Law)
(1) Ist die Zuständigkeit eines deutschen Gerichts zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das gesamte Vermögen des Schuldners nicht gegeben, hat der Schuldner jedoch im Inland eine Niederlassung...
-
BBVAnpG98Art4uaBek Anlage 12 (Anlage VIII des BBesG) (Law)
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1998, 2422 ...
-
FamFG § 354 Sonstige Zeugnisse (Law)
(1) Die §§ 352 bis 353 gelten entsprechend für die Erteilung von Zeugnissen nach den §§ 1507 und 2368 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, den §§ 36 und 37 der Grundbuchordnung sowie den §§ 42 und 74 der Sch...
-
ZPO (XXXX) §§ 351 bis 354 (weggefallen) (Law)
-
EinigVtr Anlage II Kap VIII A III Anlage II Kapitel VIII (Law)
Folgendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt mit folgenden Maßgaben in Kraft: 1. Folgende Par...
-
EinigVtr Anlage I Kap VIII A III Anlage I Kapitel VIII (Law)
Bundesrecht tritt in dem in Artikel 3 des Vertrages genannten Gebiet mit folgenden Maßgaben in Kraft: 1. (nicht mehr anzuwenden)...
-
EinigVtr Anlage I Kap VIII A I Anlage I Kapitel VIII (Law)
Von dem Inkrafttreten des Bundesrechts gemäß Artikel 8 des Vertrages ist ausgenommen: Gesetz über die Fristen für die Kündigung von Angestellten in der im Bundes...
-
EinigVtr Anlage II Kap VIII D Anlage II Kapitel VIII (Law)
(ohne Inhalt)
-
WWSUVtr Anlage VIII Allgemeine Verfahrensvorschriften für das Schiedsgericht (Law)
-
-
AO 1977 § 354 Einspruchsverzicht (Law)
(1) Auf Einlegung eines Einspruchs kann nach Erlass des Verwaltungsakts verzichtet werden. Der Verzicht kann auch bei Abgabe einer Steueranmeldung für den Fall ausgesprochen werden, dass die Steuer ni...
-
SGB 3 § 354 Grundsatz (Law)
Die Mittel für die ergänzenden Leistungen nach § 102 werden einschließlich der Verwaltungskosten und der sonstigen Kosten, die mit der Gewährung dieser Leistungen zusammenhängen, in den durch Verordnu...
-
BBesG Anlage VIII (zu § 61) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2016, 2586) Anwärtergrundbetrag ...
-
StPO § 354 Eigene Entscheidung in der Sache; Zurückverweisung (Law)
(1) Erfolgt die Aufhebung des Urteils nur wegen Gesetzesverletzung bei Anwendung des Gesetzes auf die dem Urteil zugrunde liegenden Feststellungen, so hat das Revisionsgericht in der Sache selbst zu e...
-
BesÜV2Bek 1998-12-03 Anlage 1 (Anlage VIII des BBesG) (Law)
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1998, 3508 ...
-
EinigVtr Anlage II Kap VIII A II Anlage II Kapitel VIII (Law)
Folgendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt mit folgenden Änderungen in Kraft: 1. § 115b des...
-
EinigVtr Anlage I Kap VIII A II Anlage I Kapitel VIII (Law)
Bundesrecht wird wie folgt aufgehoben: Seemannsgesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 9513-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zulet...