-
BGB § 248 Zinseszinsen (Law)
(1) Eine im Voraus getroffene Vereinbarung, dass fällige Zinsen wieder Zinsen tragen sollen, ist nichtig. (2) Sparkassen, Kreditanstalten und Inhaber von Bankgeschäften können im Voraus vere...
-
AktG § 248 Urteilswirkung (Law)
(1) Soweit der Beschluß durch rechtskräftiges Urteil für nichtig erklärt ist, wirkt das Urteil für und gegen alle Aktionäre sowie die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats, auch wenn sie nich...
-
InsO § 248 Gerichtliche Bestätigung (Law)
(1) Nach der Annahme des Insolvenzplans durch die Beteiligten (§§ 244 bis 246a) und der Zustimmung des Schuldners bedarf der Plan der Bestätigung durch das Insolvenzgericht. (2) Das Gericht ...
-
StGB § 248 (weggefallen) (Law)
-
-
BinSchUO2008Anh XI Inhaltsverzeichnis (Law)
-
BesÜV2Bek 1996-02-21 (XXXX) (Law)
Auf Grund des § 13 der Zweiten Besoldungs-Übergangsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 1993 (BGBl. I S. 778, 1035), die zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 18. Dezember 1995...
-
HGB § 248 Bilanzierungsverbote und -wahlrechte (Law)
(1) In die Bilanz dürfen nicht als Aktivposten aufgenommen werden: 1. Aufwendungen für die Gründung eines Unternehmens, ...
-
FamFG § 248 Einstweilige Anordnung bei Feststellung der Vaterschaft (Law)
(1) Ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, durch den ein Mann auf Zahlung von Unterhalt für ein Kind oder dessen Mutter in Anspruch genommen wird, ist, wenn die Vaterschaft des Mannes na...
-
BesÜV2Bek 1996-02-21 Anlage IA (Anlage IV des BBesG) (Law)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1996, S. 244 - 246) ...
-
ZPO § 248 Verfahren bei Aussetzung (Law)
(1) Das Gesuch um Aussetzung des Verfahrens ist bei dem Prozessgericht anzubringen; es kann vor der Geschäftsstelle zu Protokoll erklärt werden. (2) Die Entscheidung kann ohne mündliche Verh...
-
LAG § 248 Zuschlag zum Grundbetrag (Law)
Der für den Geschädigten nach den §§ 246, 247 sich ergebende Grundbetrag erhöht sich um 10 vom Hundert für 1. Heimatvertriebene ...
-
BinSchUO2008Anh XI § 3.01 Allgemeines (Law)
1. Die Besatzung, die sich während der Fahrt – mit Ausnahme der Fahrt auf dem Rhein – an Bord befinden muss, bestimmt sich...
-
BinSchUO2008Anh XI § 3.08 Besatzung der Fahrgastschiffe (Law)
1. Wenn auf einem Fahrgastschiff a) die ...
-
BinSchUO2008Anh XI § 3.11 Ausnahmebewilligung (Law)
1 Die Schiffsuntersuchungskommission oder die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt kann für die Betriebsform A die Besatzung eines ...
-
BinSchUO 2008 Anhang XI Besatzungsvorschriften (Law)
...XI)
-
EinigVtr Anlage I Kap XI A III Anlage I Kapitel XI (Law)
Bundesrecht tritt in dem in Artikel 3 des Vertrages genannten Gebiet mit folgenden Maßgaben in Kraft: 1. (nicht mehr anzuwenden)...
-
BinSchUO2008Anh XI § 3.09 Sonstige Wasserfahrzeuge (Law)
Die Schiffsuntersuchungskommission setzt für Fahrzeuge, die nicht unter die §§ 3.05 bis 3.08b fallen, die erforderliche Besatzung, die sich während der Fahrt an Bord befinden muss, unter Berücksichtig...
-
BinSchUO2008Anh XI § 3.12 Zusätzliche Bestimmungen (Law)
1. Beträgt die Zahl der Steuerleute, Matrosen und Matrosen-Motorwarte in der Besatzung zwei oder mehr Personen, kann ein Matrose durch zwei S...
-
BesÜV2Bek 1996-02-21 Anlage ID (Anlage IX des BBesG) (Law)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1996, S. 249 - 251) ...
-
BesÜV2Bek 1996-02-21 Anlage IIC (Anlage VIII des BBesG) (Law)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1996, S. 256) ...