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BinSchUO2008Anh XI Inhaltsverzeichnis (Law)
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BinSchUO2008Anh XI § 3.01 Allgemeines (Law)
1. Die Besatzung, die sich während der Fahrt – mit Ausnahme der Fahrt auf dem Rhein – an Bord befinden muss, bestimmt sich...
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BinSchUO2008Anh XI § 3.08 Besatzung der Fahrgastschiffe (Law)
1. Wenn auf einem Fahrgastschiff a) die ...
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BinSchUO2008Anh XI § 3.11 Ausnahmebewilligung (Law)
1 Die Schiffsuntersuchungskommission oder die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt kann für die Betriebsform A die Besatzung eines ...
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BinSchUO 2008 Anhang XI Besatzungsvorschriften (Law)
...XI)
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EinigVtr Anlage I Kap XI A III Anlage I Kapitel XI (Law)
Bundesrecht tritt in dem in Artikel 3 des Vertrages genannten Gebiet mit folgenden Maßgaben in Kraft: 1. (nicht mehr anzuwenden)...
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BinSchUO2008Anh XI § 3.09 Sonstige Wasserfahrzeuge (Law)
Die Schiffsuntersuchungskommission setzt für Fahrzeuge, die nicht unter die §§ 3.05 bis 3.08b fallen, die erforderliche Besatzung, die sich während der Fahrt an Bord befinden muss, unter Berücksichtig...
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BinSchUO2008Anh XI § 3.12 Zusätzliche Bestimmungen (Law)
1. Beträgt die Zahl der Steuerleute, Matrosen und Matrosen-Motorwarte in der Besatzung zwei oder mehr Personen, kann ein Matrose durch zwei S...
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BinSchUO2008Anh XI § 3.03 Betriebsformen (Law)
1. Die Schiffsuntersuchungskommission setzt die Besatzung entsprechend der Betriebsform fest. 2. ...
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BinSchUO2008Anh XI § 3.08b Mindestbesatzung von Wagenfähren (Law)
1. Die Mindestbesatzung einer Wagenfähre beträgt: ...
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BinSchUO2008Anh XI § 3.10 Abweichungen (Law)
1. Bei einem Schiff ohne Antriebsmaschine, einem Gütermotorschiff oder einem Tankmotorschiff, die nicht mit mechanischen Hilfsmitteln zur Han...
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StVZO 2012 Anlage XI (zu § 47a) (Law)
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WG Art 76 (Law)
(1) Eine Urkunde, der einer der im vorstehenden Artikel bezeichneten Bestandteile fehlt, gilt nicht als eigener Wechsel, vorbehaltlich der in den folgenden Absätzen bezeichneten Fälle. (2) E...
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EinigVtr Anlage II Kap XI A III Anlage II Kapitel XI (Law)
...XI Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 6a). 9. Verordnung vom 25. Juni 1943 über die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Schm...
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WG Art 98 (Law)
Das Recht des Zahlungsorts bestimmt die Maßnahmen, die bei Verlust oder Diebstahl eines Wechsels zu ergreifen sind.
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Grundgesetz Artikel 98 (Law)
Die Rechtsstellung der Bundesrichter ist durch besonderes Bundesgesetz zu regeln. Wenn ein Bundesrichter im Amte oder außerhalb des Amtes gegen die Grundsätze des Grundgesetzes oder gegen die verfass...
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BinSchUO2008Anh XI § 3.02 Mitglieder der Besatzung, Befähigung (Law)
1. Mitglieder der Besatzung können sein: Decksmann, Schiffsjunge, Matrose, Matrosen-Motorwart, Bootsmann, Steuermann, Schiffsführer, Maschini...
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BinSchUO2008Anh XI § 3.08a Mindestbesatzung auf Personenfähren (Law)
1. Die Mindestbesatzung einer Personenfähre beträgt: ...
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BewG § 98 (weggefallen) (Law)
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MarkenG § 98 Inhaberschaft (Law)
Inhaber von angemeldeten oder eingetragenen Kollektivmarken können nur rechtsfähige Verbände sein, einschließlich der rechtsfähigen Dachverbände und Spitzenverbände, deren Mitglieder selbst Verbände s...