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BWO 1985 Anlage 21 (zu § 39 Abs. 3) (Law)
...zbezeichnung) bei der Wahl zum ........... Deutschen Bundestag für das Land ......................................... ...
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BWO 1985 § 21 Einsicht in das Wählerverzeichnis (Law)
(1) Die Gemeindebehörde hält das Wählerverzeichnis mindestens am Ort der Gemeindeverwaltung während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme bereit. Wird das Wählerverzeichnis im automatisiert...
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BWO 1985 Anlage 18 (zu § 34 Abs. 5 Nr. 3 Buchstabe a) (Law)
...zbezeichnung) im Wahlkreis am ..................................................................... i...
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BWO 1985 § 18 Verfahren für die Eintragung in das Wählerverzeichnis auf Antrag (Law)
(1) Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis ist schriftlich bis spätestens zum 21. Tage vor der Wahl bei der zuständigen Gemeindebehörde zu stellen. Er muss den Familiennamen, die Vornamen,...
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BWO 1985 Anlage 2 (zu § 18 Abs. 5) (Law)
...zbuchs bezeichneten Angelegenheiten nicht erfasst, 3. wer sich auf Grund ...
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BWO 1985 Anlage 1 (zu § 18 Absatz 6) (Law)
...zbuchs bezeichneten Angelegenheiten nicht erfasst, 3. wer sich auf Grund ...
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BWO 1985 § 33 Beteiligungsanzeige der in § 18 Abs. 2 des Bundeswahlgesetzes genannten Parteien, Beseitigung von Mängeln (Law)
(1) Der Bundeswahlleiter vermerkt auf jeder Beteiligungsanzeige den Tag des Eingangs und prüft unverzüglich, ob sie den Anforderungen des Bundeswahlgesetzes entspricht. Stellt er Mängel f...