-
BootsbAusbV 2011 Eingangsformel (Law)
Auf Grund des § 4 Absatz 1 in Verbindung mit § 5 des Berufsbildungsgesetzes, von denen § 4 Absatz 1 durch Artikel 232 Nummer 1 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist...
-
BootsbAusbV 2011 § 4 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild (Law)
...rlagen, 8. Messen, Prüfen, Anreißen sowie Übertragen von Maßen und Konturen, 9. ...
-
BootsbAusbV 2011 § 12 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse (Law)
Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen, können unter Anrechnung der bisher zurückgelegten Ausbildungszeit nach den Vorschriften dieser Verordnung fortgesetzt w...
-
BootsbAusbV 2011 § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes (Law)
Der Ausbildungsberuf des Bootsbauers und der Bootsbauerin wird 1. nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetze...
-
BootsbAusbV 2011 § 2 Dauer der Berufsausbildung (Law)
Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre.
-
BootsbAusbV 2011 § 5 Durchführung der Berufsausbildung (Law)
(1) Die in dieser Verordnung genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sollen so vermittelt werden, dass die Auszubildenden zur Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit im Sinne vo...
-
BootsbAusbV 2011 § 11 Gewichtungs- und Bestehensregelung in der Fachrichtung Technik (Law)
...35 Prozent, 3. Prüfungsbereich Planung, Montage und Ins...
-
BootsbAusbV 2011 § 13 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)
Diese Verordnung tritt am 1. August 2011 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Bootsbauer/zur Bootsbauerin vom 26. Juni 2000 (BGBl. I S. 987) außer Kraft.
-
BootsbAusbV 2011 § 6 Gesellenprüfung, Abschlussprüfung (Law)
...rlichen beruflichen Fertigkeiten beherrscht, die notwendigen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt und mit dem im Berufsschulunterricht zu vermittelnden, für die Berufsausbildung wesentlichen...
-
BootsbAusbV 2011 § 3 Struktur der Berufsausbildung (Law)
Die Berufsausbildung gliedert sich in gemeinsame Ausbildungsinhalte und in die Ausbildung in einer der Fachrichtungen 1. Neu-, A...
-
BootsbAusbV 2011 Anlage (zu § 4 Absatz 1 Satz 1) (Law)
...rlegen e) Leitungen im 230/400 Volt Bereich unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft verlegen, Norm...
-
BootsbAusbV 2011 § 7 Teil 1 der Gesellen- oder Abschlussprüfung (Law)
...rlagen nutzen, e) Fertigungsverfahren auswählen, f) ...
-
BootsbAusbV 2011 § 9 Gewichtungs- und Bestehensregelung in der Fachrichtung Neu-, Aus- und Umbau (Law)
...35 Prozent, 3. Prüfungsbereich Planung und Fertigung ...
-
BootsbAusbV 2011 § 10 Teil 2 der Gesellen- oder Abschlussprüfung in der Fachrichtung Technik (Law)
...rlagen dokumentieren sowie hierüber ein situatives Fachgespräch führen; 4. die Prüfungszeit beträgt insgesamt zwölf Stunden; innerhalb diese...
-
BootsbAusbV 2011 § 8 Teil 2 der Gesellen- oder Abschlussprüfung in der Fachrichtung Neu-, Aus- und Umbau (Law)
...rlagen zur Herstellung von Bootsrümpfen, Decks, Innenausbauten, Aufbauten, oder Formen erstellen, oder Planungsunterlagen zur Reparatur von Booten erstellen, f...