Urteil vom Amtsgericht Aachen - 108 C 192/13

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von den Forderungen der Firma M, aus der Mietwagenrechnung vom 16.05.2013 in  Höhe von 127,74 € freizustellen.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 46,41 € nebst Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 14.09.2013 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 90 % und die Beklagte zu 10 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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