Urteil vom Amtsgericht Aachen - 447 Ds 249/15

Tenor

Der Angeklagte wird wegen unbefugten Verbreitens eines Bildnisses zu einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu je 80,00 Euro verurteilt.

Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens und die eigenen Auslagen zu tragen.

Angewendete Vorschriften:

§§ 33 i.V.m. 22, 23 KUG


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