Urteil vom Amtsgericht Aachen - 115 C 483/16

Tenor

Es wird festgestellt, dass der zwischen den Parteien bestehende Bausparvertrag mit der Nr. xxx xxx xx über den 31.12.2016 hinaus fortbesteht.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1.620,00 € vorläufig vollstreckbar.


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