Urteil vom Amtsgericht Ahlen - 30 C 82/11

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag i. H. v. 440,03 € nebst Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.10.2010 zu zahlen.

 

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

 

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 3 Prozent und die Beklagte zu 97 Prozent.

 

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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