Urteil vom Amtsgericht Bergheim - 27 C 165/15

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 690,00 € zuzüglich Verzugszinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 25.05.2012 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 3 % und der Beklagte zu 97 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Parteien dürfen die gegen sie gerichtete Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von jeweils 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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