Urteil vom Amtsgericht Bochum - 68 C 342/15

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 83,72 € nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 17.10.2015 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 60 % und die Beklagte zu 40 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Parteien wird nachgelassen, die Vollstreckung der jeweils anderen Partei durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des nach dem Urteil für die jeweils andere Partei vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Berufung wird zugelassen.


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