Urteil vom Amtsgericht Bochum - 39 C 113/16

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 876,64 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 2.8.2015 sowie 5,00 EUR Mahnkosten und 124,00 EUR vorgerichtliche Rechtsverfolgungskosten zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nichts die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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