Urteil vom Amtsgericht Bonn - 57 Ds-900 Js 607/10- 24/11

Tenor

Die Angeklagte ist der fahrlässigen Brandstiftung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung schuldig. Sie wird verwarnt.

Ihr wird aufgegeben, eine Geldbuße von 150,-Euro in monatlichen Raten von 15,-Euro jeweils am 15. eines Monats, beginnend mit dem 15. des Monats, der auf die Rechtskraft des Urteils folgt an

"T e.V., Lstraße # #, ##### C,

C1 g T1

Konto-Nr. ## ## ###, BLZ: ### ### ##"

zu zahlen.

Von der Auferlegung von Kosten wird abgesehen. Ihre eigenen notwendigen Auslagen trägt die Angeklagte selbst.

§§ 229, 230, 306 a Abs. 1 Nr. 3, 306 d Abs. 1, 32 StGB, 1, 105 JGG


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