Urteil vom Amtsgericht Bonn - 712 Ds 254/23

Tenor

In der Strafsache

pp

hat das Amtsgericht Bonn aufgrund der Hauptverhandlung vom 19.10.2023,

für Recht erkannt:

Der Angeklagte wird wegen Beleidigung in sechs Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 30.- EUR verurteilt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine Auslagen.

Angewendete Vorschriften: §§ 185, 194, 53 StGB.


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