Urteil vom Amtsgericht Borken - 15 C 139/06

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 254,39 Euro nebst 6 % Zinsen seit dem 06.11.2005 sowie vorgerichtliche Mahnkosten in Höhe von 5,10 Euro zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Berufung wird zugelassen.


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